Sachverhalt/Begründung

Nachdem der Landkreis Dachau den Bau eines Geh- und Radweges an der Kreisstraße DAH 1 in das Radwegekonzept aufgenommen hat, soll zwischen Jetzendorf und Petershausen (Lkr. Dachau) ein Geh- und Radweg gebaut werden. Für den Erwerb der notwendigen Grundstücksflächen zum Bau eines Geh- und Radweges sind die Gemeinden Jetzendorf und Petershausen zuständig.

 

Der Neubau des Geh- und Radweges soll als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landkreis Dachau ausgeführt werden. Die Federführung für die Maßnahme übernimmt der Landkreis Dachau. Hierfür ist mit dem Landkreis Dachau eine Bauvereinbarung abzuschließen.

Für die Erstellung eines Grunderwerbsplanes soll dem Ing. Büro Wipfler Plan der Planungsauftrag für die Leistungsphasen 1 und 2 erteilt werden.

 

Nach erster grober Kostenschätzung beträgt der Anteil des Landkreises Pfaffenhofen für den Bau des Geh- und Radweges von Jetzendorf bis zur Landkreisgrenze mit einer Länge von rund 850 m ca. 350.000 €.

 

Es wird vorgeschlagen, den Neubau eines Geh- und Radweges zwischen Jetzendorf und der Landkreisgrenze in den nächsten Jahren als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landkreis Dachau auszuführen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Mit dem Bau eines Geh- und Radweges an der Kreisstraße PAF 7 zwischen Jetzendorf und der Landkreisgrenze als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landkreis Dachau besteht Einverständnis.

 

 


Beschluss:

Mit dem Bau eines Geh- und Radweges an der Kreisstraße PAF 7 zwischen Jetzendorf und der Landkreisgrenze als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landkreis Dachau besteht Einverständnis.

 

 


Anwesend:                                   12

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                12

Nein-Stimmen:                              0

 

Herr Kreisrat Prechter war bei der Abstimmung nicht anwesend.