Sachverhalt/Begründung

Die Gemeinde Gerolsbach stellte mit Schreiben vom 14.01.2009 den Antrag einen Geh- und Radweg von Gerolsbach über Strobenried bis zur Landkreisgrenze zu erstellen. Der Abschnitt zwischen Gerolsbach und Strobenried wurde Anfang 2012 fertig gestellt. In der Gemarkung Strobenried hat die Gemeinde Gerolsbach die notwendigen Grundstücksflächen für die Erstellung des Geh- und Radweges erworben.

 

Nachdem der Nachbarlandkreis Neuburg/Schrobenhausen die erforderlichen Flächen für den Ausbau des Geh- und Radweges von Diepoldshofen bis zur Landkreisgrenze erworben hat, soll der Neubau des Geh- und Radweges als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landkreis Neuburg/Schrobenhausen 2014 ausgeführt werden. Die Federführung für die Maßnahme übernimmt der Landkreis Neuburg/Schrobenhausen. Hierfür ist mit dem Landkreis Neuburg Schrobenhausen eine Bauvereinbarung abzuschließen

Der Anteil des Landkreises für den Bau des Geh- und Radweges beträgt nach Kostenermittlung des Planungsbüros Wipfler Plan ca. 230.000 €

 

Es wird vorgeschlagen, den Neubau eines Geh- und Radweges zwischen Gerolsbach und Strobenried im Jahr 2014 als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landkreis Neuburg/Schrobenhausen auszuführen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Mit dem Bau eines Geh- und Radweges an der Kreisstraße PAF 8 von Strobenried bis zur Landkreisgrenze als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landkreis Neuburg/Schrobenhausen im Haushaltsjahr 2014 besteht Einverständnis.

 

 

 


Beschluss:

Mit dem Bau eines Geh- und Radweges an der Kreisstraße PAF 8 von Strobenried bis zur Landkreisgrenze als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landkreis Neuburg/Schrobenhausen im Haushaltsjahr 2014 besteht Einverständnis.

 

 

 


Anwesend:                                   13

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                13

Nein-Stimmen:                              0