Sachverhalt/Begründung

Die Ausschreibung für Fenster- und Leichtmetallarbeiten mit Sonnenschutz erfolgte gemäß VOB im offenen Vergabeverfahren. Submissionstermin war der 18.07.2013 um 14.15 Uhr.

Mindestbietender nach Eröffnung und rechnerischer Prüfung aller abgegebenen Angebote war die Firma Grau GmbH, Gewerbestraße 9, 07806 Neunhofen mit einem Betrag in Höhe von 650.187,32.

Mit Schreiben vom 01.08.2013 wurden durch Köhler Architekten nach Referenzprüfung unter anderem folgende fehlende Unterlagen mit einer Frist von 6 Kalendertagen (07.08.2013) angefordert:

 

-Aufgliederung der Einheitspreise gem. Formblatt 223 zu allen Positionen

-technische Nachweise

 

Der Empfang des Schreibens wurde schriftlich bestätigt, die geforderten Unterlagen gingen nicht innerhalb der gesetzten Frist ein. Mit Schreiben vom 08.08.2013 wurden durch Köhler Architekten mit Verweis auf VOB/A § 16, (1) 3 die fehlenden Unterlagen mit einer Frist von 6 Kalendertagen (14.08.2013) erneut angefordert. Der Empfang des Schreibens wurde am 08.08.2013 schriftlich bestätigt, die geforderten Unterlagen gingen nicht innerhalb der gesetzten Frist ein. Die VOB-Stelle der Regierung von Oberbayern wurde in Kenntnis gesetzt.

 

Nach fernmündlicher Rücksprache zwischen Köhler Architekten und der VOB-Stelle ist das Angebot der Firma Grau Metallbau gemäß VOB/A 16, (1) 3 auszuschließen. Die Vorgehensweise wurde in einem Telefonvermerk vom 15.08.3013 von Köhler Architekten zusammengefasst und von der VOB-Stelle als korrekt bestätigt. Aufgrund der zu wahrenden Fristen im offenen Verfahren war die Zuschlagsfrist mit Einverständnis aller Bieter zu verlängern.

 

Folgende Firmen sind nun nach rechnerischer Prüfung Mindestbietende:

 

1. Gebr. Fink GmbH,  85126 Münchsmünster                                701.444,42 €

2. Vorndran Metallbau, 97702 Kleinwenkheim                                732.131,49 €

3. AHS Fassendentechnik , 87784 Westerheim                              740.238,81 €

 

Das Angebot der Firma Gebr. Fink ist schlüssig und stimmt mit der geforderten Leistung überein. Es wird vorgeschlagen, der günstigstbietenden Firma Gebr. Fink, 85126 Münchsmünster den Auftrag für die vorgenannte Leistung in Höhe von Brutto 701.444,42 € zu erteilen. In der Kostenberechnung sind für die Fenster- und Leichtmetallarbeiten mit Sonnenschutz 821.887,50 € vorgesehen. Das Angebot der Firma Gebr. Fink GmbH liegt um 120.443,08 € (14,7 %) darunter.

 

Der Beschluss vom 31.07.2013 bezüglich der Auftragsvergabe an die Firma Grau Metallbau GmbH, Gewerbestraße 9, 07806 Neunhofen wird hiermit aufgehoben. Nach Rücksprache mit der Rechtsanwaltskanzlei Topjus in Pfaffenhofen besteht keine Rechtsgrundlage, die Mehrkosten in Höhe von rd. 50.000 € gegenüber der Firma Grau GmbH geltend zu machen.

 

Zur Einhaltung der verlängerten Zuschlagfrist bis 15.09.2013, soll oben genannter Auftrag in Eilentscheidung vergeben werden. Eine Eilentscheidung des Landrats gemäß Art. 34 Abs. 3 LKrO und § 44 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landkreises ist daher erforderlich.

Die Eilentscheidung wird dem Bau- und Vergabeausschuss in seiner nächsten Sitzung bekanntgegeben.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Eilentscheidung zur Kenntnis.

 


 

Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Eilentscheidung zur Kenntnis.