Sachverhalt/Begründung

 

Mit Schreiben vom 21.04.2013 beantragt die Kath. Kirchenverwaltung Menning für die Innenrestaurierung der Kath. Pfarrkirche St. Martin mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 560.000 € die Gewährung eines Kreiszuschusses.

 

Die Pfarrkirche St. Martin ist eine im Kern gotische Anlage aus dem 14./15. Jahrhundert. Der Turmunterbau dürfte sogar bis in romanische Zeiten zurückreichen.

 

Im Rahmen der fach- und sachgerechten Sanierung und Restaurierung soll in erster Linie die Raumschale und Kirchenausstattung (z.B. Erneuerung der maroden Bankpodeste, Hinterlüftung und neue Bestuhlung für Beichtstuhl)  instand gesetzt werden. Daneben erfolgt die Ertüchtigung der elektrischen Anlagen sowie die Installation einer neuen Beschallung.

 

In Anbetracht der relativen hohen Aufwendungen wird vorgeschlagen, der Kirchenverwaltung Menning einen Zuschuss nach den Richtlinien über die Gewährung von Kreiszuschüssen in Höhe von 5.000 € (Höchstzuschuss) zu gewähren.

 


Beschlussvorschlag:

Der Kath. Kirchenverwaltung Menning wird für die Innensanierung der Kath. Pfarrkirche St. Martin in Menning mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 560.000 € ein Kreiszuschuss in Höhe von 5.000 € (Höchstzuschuss) gewährt.

 


Beschluss:

 

Der Kath. Kirchenverwaltung Menning wird für die Innensanierung der Kath. Pfarrkirche St. Martin in Menning mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 560.000 € ein Kreiszuschuss in Höhe von 5.000 € (Höchstzuschuss) gewährt.

 


Anwesend:                                   11

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                11

Nein-Stimmen:                              0