Sachverhalt/Begründung

 

Der Aufsichtsrat der Ilmtalklinik GmbH hat am 13.05.2013 über die Jahresabschlüsse beraten und die Beschlüsse zur Feststellung des Jahresabschlusses 2012 (gemäß Prüfungsbericht der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 26.04.2013) und zur Verwendung des Jahresergebnisses 2012 gefasst. Es wurde entschieden, den Bilanzgewinn von 456.698,41 € bestehend aus dem Jahresfehlbetrag von -1.599.953,90 € und dem Gewinnvortrag von 2.056.652,31 € auf neue Rechnung vorzutragen. Der Jahresfehlbetrag resultiert aus dem Verlust von 1,94 Mio. € beim Krankenhaus Mainburg und dem bei der Ilmtalklinik erzielten Jahresüberschuss in Höhe von rd. 340.000 €. Die Gesellschafterversammlung entscheidet am 30.07.2013 über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

Der Landrat wird zur Abstimmung in der Gesellschafterversammlung am 30.07.2013 ermächtigt, die Feststellung des Jahresabschlusses der Ilmtalklinik GmbH zum 31.12.2012 gemäß Prüfungsbericht der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 26.04.2013 und zum Beschluss, den Bilanzgewinn von 456.698,41 € bestehend aus dem Jahresfehlbetrag von -1.599.953,90 € und dem Gewinnvortrag von 2.056.652,31 € auf neue Rechnung vorzutragen, zu genehmigen und dem Aufsichtsrat die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 auszusprechen.

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

Der Landrat wird zur Abstimmung in der Gesellschafterversammlung am 30.07.2013 ermächtigt, die Feststellung des Jahresabschlusses der Ilmtalklinik GmbH zum 31.12.2012 gemäß Prüfungsbericht der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 26.04.2013 und zum Beschluss, den Bilanzgewinn von 456.698,41 € bestehend aus dem Jahresfehlbetrag von -1.599.953,90 € und dem Gewinnvortrag von 2.056.652,31 € auf neue Rechnung vorzutragen, zu genehmigen und dem Aufsichtsrat die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 auszusprechen.

 

 


Anwesend:                                   56

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                47

Nein-Stimmen:                              1

 

An der Abstimmung nehmen Herr Landrat Martin Wolf und die Aufsichtsräte nicht teil.