Sachverhalt/Begründung

 

Das Sondervermögen der Ilmtalklinik GmbH hat zum Bilanzstichtag des Jahres 2012 mit einem Verlust von 109.577,00 € abgeschlossen.

 

Die Verschlechterung des Jahresergebnisses des Geschäftsjahres 2012 im Vergleich zum Geschäftsjahr 2011 (Jahresüberschuss in Höhe von 508 T€) resultiert in erster Linie aus den zwei Sondereffekten des Geschäftsjahres 2011. Auf Grund der an die Ilmtalklinik GmbH ergangenen Rückforderungsbescheide wegen nicht zweckentsprechender Verwendung von investiven Fördermitteln, wurde der Sonderposten des Sondervermögens in 2011 anteilig in Höhe von 445 T€ ergebniswirksam aufgelöst. Korrespondierend hierzu wurden die Finanzierungsschlüssel der entsprechenden Anlagegüter für die Zukunft auf Eigenmittelfinanzierung geändert. Daraus ergibt sich für die folgenden Geschäftsjahre eine höhere ergebnisbelastende Abschreibung unter Berücksichtigung zukünftiger reduzierter Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens.

 

Auf Grund der vorangegangenen Korrekturen im Geschäftsjahr 2011 werden in den folgenden Geschäftsjahren weniger Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens den betragsmäßig weitestgehend unveränderten Abschreibungen gegenüberstehen, so dass sich die künftigen Jahresfehlbeträge im Vergleich zum vergangenen Geschäftsjahr auf dem gleichen Niveau bewegen werden. Auch für das Geschäftsjahr 2013 wird mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 110 T€ gerechnet.

 

Für das Sondervermögen Ilmtalklinik besteht keine gesetzliche Pflicht zur Abschlussprüfung. Der Jahresabschluss des Berichtszeitraumes wurde jedoch freiwillig nach § 317 HGB durch einen Wirtschaftsprüfer bzw. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die Feststellung des Jahresabschlusses des Sondervermögens Ilmtalklinik des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm ist eine dem Kreistag vorbehaltende Angelegenheit, die nicht auf den Kreisausschuss übertragen werden kann (Art. 30 Abs. 1 Nr. 19 LKrO). Der entsprechende Feststellungsbeschluss einschließlich der Entlastung ist somit Aufgabe der Kreisorgane.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

Die Feststellung und Erteilung der Entlastung für das Sondervermögen des Landkreises für das Wirtschaftsjahr 2012 wird genehmigt.

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

Die Feststellung und Erteilung der Entlastung für das Sondervermögen des Landkreises für das Wirtschaftsjahr 2012 wird genehmigt.

 

 


Anwesend:                                   56

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                55

Nein-Stimmen:                              1