Sitzung: 15.07.2013 Kreisausschuss
Vorlage: 2013/1677
Sachverhalt/Begründung
a)
Antrag
Frau
Kreisrätin Gudrun Eberle und der Fraktionsvorsitzende der FDP
Kreistagsfraktion, Herr Thomas Stockmaier, haben mit Schreiben vom 24.06.2013
beim Landratsamt Pfaffenhofen folgenden Antrag gestellt:
„Ausgehend vom Beschluss,
den Landkreis familienfreundlich zu gestalten, möge der Kreistag beschließen,
für jedes im Landkreis Pfaffenhofen ab 2014 neugeborene und wohnhafte Kind ein
Bildungssparbuch mit 100 Euro Startguthaben bei der Kreissparkasse
einzurichten. Über diesen Betrag können die Eltern ab dem Zeitpunkt der
Einschulung verfügen, um den Start in die Ausbildung zu erleichtern und zu
unterstützen.“
Der
Antrag wird wie folgt begründet (Einzelheiten können dem schriftlichen Antrag
vom 24.06.2013 entnommen werden): Das Bildungssparbuch wäre ein Investition in
Bildung und Ausbildung und Ausdruck der Wertschätzung von jungen Familien. Bei
ca. 1.000 Kindern, die durchschnittlich pro Jahr im Landkreis Pfaffenhofen
geboren werden, würde dies einen Betrag von ca. 100.000 € jährlich entsprechen.
Es solle zudem ein Anreiz geschaffen werden, dass junge Familien ihren
Lebensmittelpunkt im Landkreis wählen und damit dem demographischen Wandel
entgegenwirken. Darüber hinaus wäre es ein Beitrag, den gegenwärtigen Ausbau
der Bildungsreinrichtungen nachhaltig mit Sinn zu erfüllen und die
Geburtshilfestation der Ilmtalklinik würde gestärkt. Es wird weiter angeregt,
dass die Fa. HiPP als Kooperationspartner für das Projekt auftreten könnte.
b)
Bewertung
Die
Bezahlung eines sog. „Begrüßungsgelds“ für Neugeborene erscheint für Regionen
und Gebiete in Deutschland bzw. im Freistaat eine sinnvolle Maßnahme, die damit
einem prognostizierten Bevölkerungsschwund entgegenwirken möchten. Der
Landkreis Pfaffenhofen ist hiervon weniger betroffen. Sollten in einzelnen
Gemeinden der Bedarf an einem entsprechenden Anreiz für junge Familien gesehen
werden, wäre ein solches „Begrüßungsgeld“ bei den Gemeinden besser verortet.
Eine Auszahlung durch den Landkreis würde eine freiwillige Leistung darstellen.
Die Richtlinien des Landkreises über die Gewährung von Kreiszuschüssen
(freiwillige Leistungen) vom 01.01.1997 enthalten klare Regelungen, in welchen
Bereichen freiwillige Leistungen geleistet werden dürfen. Die derzeit gültigen
Vorgaben stehen der beantragten Maßnahme entgegen. Unabhängig von der
grundsätzlichen Frage der rechtlichen Zulässigkeit, wäre dies auch eine
unübliche Maßnahme für einen Landkreis. Aus einer Recherche im Internet geht
hervor, dass ein solches „Begrüßungsgeld“ üblicherweise von den Gemeinden
gewährt wird.
Nach
dem Antrag soll das Bildungssparbuch unabhängig von der Bedürftigkeit an jedes
Kind ausbezahlt werden. Für Kindern von „Hartz-IV“-Beziehern,
Wohngeldbeziehern, Bezieher von Kinderzuschlag und Sozialhilfebezieher nach SGB
XII wurden seit April 2011 die Bildung und Teilhabe erleichtert: Schulkinder
dieses Personenkreises erhalten jeweils im August 70 € und im Februar 30 €. Darüber
hinaus gibt es Hilfen für ein/mehrtägige Ausflüge, Lernförderung, Mittagessen
Hort/Schule (Eigenanteil 1 €), Schulwegkosten, Teilhabe in Vereinen usw.
Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, den Antrag
abzulehnen. Gleichwohl kann weiter überlegt werden, alternative Lösungen mit
Unterstützungs- und Imagewirkung zu suchen, z.B. könnte eine unbürokratische
Hilfe und Unterstützung von Eltern, die nur knapp die Voraussetzungen des o.g.
Personenkreises nicht erfüllen, gesucht werden.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:
Der Antrag von Frau Kreisrätin Gudrun Eberle und des Fraktionsvorsitzenden der FDP Kreistagsfraktion, Herr Thomas Stockmaier, vom 24.06.2013 zur Einrichtung eines Bildungssparbuches mit 100 € Startguthaben durch den Landkreis Pfaffenhofen wird abgelehnt.
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:
Der Antrag von Frau Kreisrätin Gudrun Eberle und des Fraktionsvorsitzenden der FDP Kreistagsfraktion, Herr Thomas Stockmaier, vom 24.06.2013 zur Einrichtung eines Bildungssparbuches mit 100 € Startguthaben durch den Landkreis Pfaffenhofen wird abgelehnt.
Anwesend: 13
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 1