Sachverhalt/Begründung

a)         Antrag

Frau Kreisrätin Gudrun Eberle und der Fraktionsvorsitzende der FDP Kreistagsfraktion, Herr Thomas Stockmaier, haben mit Schreiben vom 24.06.2013 beim Landratsamt Pfaffenhofen folgenden Antrag gestellt:

„Ausgehend vom Beschluss, den Landkreis familienfreundlich zu gestalten, möge der Kreistag beschließen, für jedes im Landkreis Pfaffenhofen ab 2014 neugeborene und wohnhafte Kind ein Bildungssparbuch mit 100 Euro Startguthaben bei der Kreissparkasse einzurichten. Über diesen Betrag können die Eltern ab dem Zeitpunkt der Einschulung verfügen, um den Start in die Ausbildung zu erleichtern und zu unterstützen.“

 

Der Antrag wird wie folgt begründet (Einzelheiten können dem schriftlichen Antrag vom 24.06.2013 entnommen werden): Das Bildungssparbuch wäre ein Investition in Bildung und Ausbildung und Ausdruck der Wertschätzung von jungen Familien. Bei ca. 1.000 Kindern, die durchschnittlich pro Jahr im Landkreis Pfaffenhofen geboren werden, würde dies einen Betrag von ca. 100.000 € jährlich entsprechen. Es solle zudem ein Anreiz geschaffen werden, dass junge Familien ihren Lebensmittelpunkt im Landkreis wählen und damit dem demographischen Wandel entgegenwirken. Darüber hinaus wäre es ein Beitrag, den gegenwärtigen Ausbau der Bildungsreinrichtungen nachhaltig mit Sinn zu erfüllen und die Geburtshilfestation der Ilmtalklinik würde gestärkt. Es wird weiter angeregt, dass die Fa. HiPP als Kooperationspartner für das Projekt auftreten könnte.

 

b)         Bewertung

Die Bezahlung eines sog. „Begrüßungsgelds“ für Neugeborene erscheint für Regionen und Gebiete in Deutschland bzw. im Freistaat eine sinnvolle Maßnahme, die damit einem prognostizierten Bevölkerungsschwund entgegenwirken möchten. Der Landkreis Pfaffenhofen ist hiervon weniger betroffen. Sollten in einzelnen Gemeinden der Bedarf an einem entsprechenden Anreiz für junge Familien gesehen werden, wäre ein solches „Begrüßungsgeld“ bei den Gemeinden besser verortet. Eine Auszahlung durch den Landkreis würde eine freiwillige Leistung darstellen. Die Richtlinien des Landkreises über die Gewährung von Kreiszuschüssen (freiwillige Leistungen) vom 01.01.1997 enthalten klare Regelungen, in welchen Bereichen freiwillige Leistungen geleistet werden dürfen. Die derzeit gültigen Vorgaben stehen der beantragten Maßnahme entgegen. Unabhängig von der grundsätzlichen Frage der rechtlichen Zulässigkeit, wäre dies auch eine unübliche Maßnahme für einen Landkreis. Aus einer Recherche im Internet geht hervor, dass ein solches „Begrüßungsgeld“ üblicherweise von den Gemeinden gewährt wird.

 

Nach dem Antrag soll das Bildungssparbuch unabhängig von der Bedürftigkeit an jedes Kind ausbezahlt werden. Für Kindern von „Hartz-IV“-Beziehern, Wohngeldbeziehern, Bezieher von Kinderzuschlag und Sozialhilfebezieher nach SGB XII wurden seit April 2011 die Bildung und Teilhabe erleichtert: Schulkinder dieses Personenkreises erhalten jeweils im August 70 € und im Februar 30 €. Darüber hinaus gibt es Hilfen für ein/mehrtägige Ausflüge, Lernförderung, Mittagessen Hort/Schule (Eigenanteil 1 €), Schulwegkosten, Teilhabe in Vereinen usw.

 

Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, den Antrag abzulehnen. Gleichwohl kann weiter überlegt werden, alternative Lösungen mit Unterstützungs- und Imagewirkung zu suchen, z.B. könnte eine unbürokratische Hilfe und Unterstützung von Eltern, die nur knapp die Voraussetzungen des o.g. Personenkreises nicht erfüllen, gesucht werden.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

 

Der Antrag von Frau Kreisrätin Gudrun Eberle und des Fraktionsvorsitzenden der FDP Kreistagsfraktion, Herr Thomas Stockmaier, vom 24.06.2013 zur Einrichtung eines Bildungssparbuches mit 100 € Startguthaben durch den Landkreis Pfaffenhofen wird abgelehnt.

 

 


Beschluss:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

 

Der Antrag von Frau Kreisrätin Gudrun Eberle und des Fraktionsvorsitzenden der FDP Kreistagsfraktion, Herr Thomas Stockmaier, vom 24.06.2013 zur Einrichtung eines Bildungssparbuches mit 100 € Startguthaben durch den Landkreis Pfaffenhofen wird abgelehnt.

 

 


Anwesend:                                   13

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                12

Nein-Stimmen:                              1