Sitzung: 15.07.2013 Kreisausschuss
Vorlage: 2013/1663
Sachverhalt/Begründung
Die
Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik GmbH hat am 20.05.2011 über die
Jahresabschlüsse beraten und die Beschlüsse zur Feststellung des
Jahresabschlusses 2010 (gemäß Prüfungsbericht der NOERR AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom
18.03.2011) und zur Verwendung des Jahresergebnisses 2010 gefasst. Es wurde
entschieden, den Bilanzgewinn von 2.538.004,55 € bestehend aus dem Jahresgewinn
von 252.541,05 € und dem Gewinnvortrag von 2.285.463,50 € auf neue Rechnung
vorzutragen. Der Jahresgewinn
setzt sich aus den positiven Betriebsergebnissen in Mainburg in Höhe von 10 T€
und Pfaffenhofen in Höhe von 243 T€ zusammen. Somit kam das bilanziell im
„Sonderposten Übernahme Mainburg“ abgebildete Verlustausgleichspotential in
Höhe von 888 T€ im Geschäftsjahr 2010 nicht zum Tragen.
Die Gesellschafterversammlung beschloss die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates
Für diese Beschlüsse ist die Zustimmung des Kreistages erforderlich, da es sich dabei um keine einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:
Der Landrat wird nachträglich zur Abstimmung in der Gesellschafterversammlung vom 20.05.2010 ermächtigt, die Feststellung des Jahresabschlusses der Ilmtalklinik GmbH zum 31.12.2010 gemäß Prüfungsbericht der NOERR AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 20.05.2011 und zum Beschluss, den Bilanzgewinn von 2.538.004,55 € bestehend aus dem Jahresgewinn von 252.541,05 € und dem Gewinnvortrag von 2.285.463,50 € auf neue Rechnung vorzutragen, zu genehmigen und dem Aufsichtsrat nach § 8 Abs. 2 Nr. 5 des Gesellschaftsvertrages die Entlastung für das Geschäftsjahr 2010 auszusprechen.
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:
Der Landrat wird nachträglich zur Abstimmung in der Gesellschafterversammlung vom 20.05.2010 ermächtigt, die Feststellung des Jahresabschlusses der Ilmtalklinik GmbH zum 31.12.2010 gemäß Prüfungsbericht der NOERR AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 20.05.2011 und zum Beschluss, den Bilanzgewinn von 2.538.004,55 € bestehend aus dem Jahresgewinn von 252.541,05 € und dem Gewinnvortrag von 2.285.463,50 € auf neue Rechnung vorzutragen, zu genehmigen und dem Aufsichtsrat nach § 8 Abs. 2 Nr. 5 des Gesellschaftsvertrages die Entlastung für das Geschäftsjahr 2010 auszusprechen.
Nicht stimmberechtigt: Kreisrat Deml, Kreisrat Heinrich, Kreisrat Herker
Anwesend: 13
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0