Beim Ausbaggern der Baugrube für die Fundamente des Aufenthalts- und Lagergebäudes auf der Teilfläche der Flur-Nr. 1029 der Gemarkung Rohrbach wurde festgestellt, dass sich auf dieser Fläche ein ehemaliges Faulschlammbecken der 1982 stillgelegten Kläranlage befand.

Zur Herstellung des erforderlichen Untergrundes war das gesamte Auffüllmaterial auszuheben und durch geeignetes Material aufzufüllen. Hierfür sind Kosten von rund 62.000 € entstanden. Gem. Werkausschussbeschluss vom 28.09.2011 sind diese Kosten von der Gemeinde zurückzufordern.

Am 26.02.2013 wurde zusammen mit Herrn Bürgermeister Huber die Angelegenheit bei der Regierung von Oberbayern (Aufsichtsbehörde) besprochen. Die Regierung sprach die Empfehlung aus, sich zu einigen (50:50), da der Ausgang eines Rechtsstreits offen bleibt.

Der Gemeinderat Rohrbach hat in der Sitzung vom 14.05.2013 dem Vorschlag zugestimmt.

Die Gemeinde wird zur endgültigen Beendigung der Angelegenheit einen Betrag von 31.000 € überweisen.

 


Der Werkausschuss stimmt der Einigung mit der Gemeinde Rohrbach zu. Die Gemeinde trägt einen Anteil i.H.v. 31.000 € für die Entsorgung von belastetem Erdreich, der in Zusammenhang mit der Errichtung des Wertstoffhofes entstanden ist.

 


Der Werkausschuss stimmt der Einigung mit der Gemeinde Rohrbach zu. Die Gemeinde trägt einen Anteil i.H.v. 31.000 € für die Entsorgung von belastetem Erdreich, der in Zusammenhang mit der Errichtung des Wertstoffhofes entstanden ist.