Sachverhalt:

Mit dem Diözesanen Caritas-Verband der Erzdiözese München und Freising e. V. und dem Landkreis Pfaffenhofen wurde 2009 eine Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben im Bereich Kindertagespflege geschlossen. Die Übertragung der Aufgaben beschränkt sich auf die Vermittlung von Kindern im Landkreis Pfaffenhofen in Tagespflege zu geeigneten Tagespflegepersonen, deren fachlichen Beratung, Begleitung und weiterer Qualifikation. Ebenso umfasst sie die Mitwirkung bei der Antragstellung auf Jugendhilfeleistungen und die Aufgabe der Sicherung des Kindeswohls. 2012 waren ca. 350 Kindertagespflegeplätze im Landkreis vorhanden. Aktiv waren 71 Tagespflegepersonen.

Das Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung übernimmt im Bereich Kindertagespflege die nicht übertragbare Aufgabe der Erteilung der Pflegeerlaubnis sowie die Beantragung und Auszahlung von Fördermitteln und die Auszahlung an die Pflegeeltern. Für den südlichen Landkreis wurde mit dem Verein „Willkommen Sein Kindertagespflege rundum e. V.“ aus Petershausen ebenfalls eine Vereinbarung geschlossen, die sich jedoch nur auf die Gemeinden Jetzendorf, Gerolsbach und Reichertshausen bezieht.

Die konkrete Arbeit des Caritas Zentrums Pfaffenhofen im Bereich Kindertagespflege wird von Herrn Saam und Frau Störkle in der Jugendhilfeausschusssitzung vorgestellt. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Frau Jung erkundigt sich, wie eine Tagesmutter bei versetzter Buchung mehrerer Kinder mit z.B. nur 10 Stunden wöchentlich auf Ihre Kosten kommt, da die Betreuung der Kinder offensichtlich nicht planbar ist und damit keine Garantie über ein gewisses Einkommen besteht.

 

Frau Störkle von der Caritas Pfaffenhofen erläutert, dass die Tagesmütter die Betreuung von Kindern auch ablehnen können, aber trotzdem ein hohes unternehmerisches Risiko zu tragen haben.

 

Herr Westner verweist auf die gesetzlichen Vorgaben ab 01. August 2013, nach der alle Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr einen Anspruch auf Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege haben.

 

Frau Dürr erläutert, dass zusammen mit der Einrichtung der Kindertagespflege genügend Betreuungsplätze vorhanden sind. Diese stehen zu 2/3 in Kinderkrippen und zu 1/3 in Form von Tagespflege zur Verfügung.

 

Von Seiten des Jugendhilfeausschusses bestehen keine weiteren Fragen.

 

Herr Westner bedankt sich bei Herrn Saam und Frau Störkle für den aufschlussreichen Vortrag und deren Engagement.