Sachverhalt/Begründung

Die Firma Graeff Containerbau GmbH erhielt mit Beschluss des Bau- und Vergabeausschusses vom 06.02.2013 den Auftrag zur Erstellung der Containeranlage für die Fachklassen.

In der ursprünglichen Planung ist die Grundausstattung der Elektroinstallation im Hauptauftrag enthalten. Diese Grundausstattung beinhaltet die Beleuchtungsanlage sowie Schalt- und Steckanschlüsse nach Mindestanforderung für den übergangsweisen Schulbau in Containeranlagen. Die folgende notwendige Sonderausstattung für die Fachklassen wie

 

- Verkabelung der Laboranlagen

- Verkabelung Brandmeldeanlage

- Verkabelung Elektroakustische Lautsprecheranlage (ELA)

- Verkabelung der Medientechnik (Beamer- und Akustikanlage)

- Installation Datennetzwerktechnik

- Installation Sicherheitsbeleuchtung

 

sollten nach Errichtung der Containeranlage separat ausgeschrieben werden.

Bei einem Abstimmungsgespräch am 28.03.2013 mit den Projektbeteiligten wurde von Seiten der Firma Graeff angemerkt, dass aufgrund der Containerbauweise sämtliche Wände, Decken und Vorsatzschalen in Trockenbau ausgeführt werden und die notwendigen Elektroinstallationen mit Sonderausstattung unter Putz erfolgen können. Jedoch besteht die terminliche Notwendigkeit, die Sonderinstallation im Zuge der Grundinstallation durchzuführen, um nachfolgende Gewerke nicht zu behindern.

Das Nachtragsangebot wurde auf Grundlage der Ausführungsplanung (Stand 28.03.2013) und erstelltem Leistungsverzeichnis vom Planungsbüro VE plan nach VOB/B §2, Nr.6 „zusätzliche Leistung“ fachtechnisch und wirtschaftlich geprüft.

In der Kostenberechnung sind für die Sonderausstattung der Fachklassen 65.964,11 € vorgesehen. Das Angebot der Firma Graeff Containerbau GmbH in Höhe von 62.138,19 € unterschreitet die Kostenermittlung des Ingenieurbüros VE-plan gem. Leistungsverzeichnis und Ausführungsplanungsstand vom 28.03.2013 um 5,8%.

Nach § 42 Abs.1 Nr. 4 der Geschäftsordnung des Kreistages liegen Vertragsergänzungen und Vertragsänderungen von mehr als 10% des zugrundeliegenden Bauauftrages bzw. mehr als 35.000 € nicht mehr in der Zuständigkeit des Landrates und bedürfen der Genehmigung durch den jeweiligen Ausschuss. Es wird deshalb vorgeschlagen, der Erteilung des Nachtragsauftrages an die Firma Graeff Containerbau GmbH in Höhe von 62.138,19 € zuzustimmen.

 

 

 


Beschluss:

Die Firma Graeff Containerbau GmbH, Ruhrorter Straße 2-6, 68219 Mannheim erhält im Rahmen der Generalsanierung der Georg Hipp-Realschule Pfafenhofen den Auftrag für die Elektroinstallation in der Containeranlage für Fachklassen in Höhe von 62.138,19 €.

 


Anwesend:                                   15

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                15

Nein-Stimmen:                              0