Sitzung: 22.04.2013 Kreistag
Vorlage: 2013/1591
Sachverhalt/Begründung
Während des Haushaltsjahres
2012 haben sich im Bereich des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts über- und
außerplanmäßige Ausgaben ergeben. Ein Teil dieser Ausgaben (bis zu 35.000,00 €
im Einzelfall) konnte gem. § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistages
durch den Landrat genehmigt werden. Ein weiterer Teil der Mehrausgaben (bis zu
100.000,00 €) fällt unter die Genehmigungspflicht des Kreisausschusses (§ 31
i.V.m. § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages). Der Rest der
Haushaltsüberschreitungen ist gemäß
§ 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages durch den Kreistag zu
billigen.
Es handelt sich um folgende Mehrausgaben:
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Genehmigung |
Genehmigung |
Haushalt |
durch
Kreisausschuss |
durch Kreistag |
|
€ |
€ |
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Verwaltungshaushalt |
103.097,44 |
488.324,55 |
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Vermögenshaushalt |
255.310,19 |
319.314,54 |
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insgesamt |
358.407,63 |
807.639,09 |
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Durch den Kreisausschuss
sind bei zwei Deckungsringen im Verwaltungshaushalt und bei fünf Haushaltsstellen
im Vermögenshaushalt über- und außerplanmäßige Ausgaben zu genehmigen.
Über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben, welche vom Kreistag zu genehmigen sind, sind im Haushaltsjahr 2012 bei einem Deckungsring im Verwaltungshaushalt und bei zwei Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt angefallen.
Die Genehmigung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben kann erteilt werden, da eine entsprechende Deckung gegeben ist.
Beschlussvorschlag:
Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben im
Haushaltsjahr 2012 durch den Kreistag:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:
Gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der
Kreistag zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen
Ausgaben des Haushaltsjahres 2012 in Höhe von 807.639,09 € nachträglich die
Genehmigung.
Herr Russer verlässt die Sitzung vorübergehend um 15:17
Uhr.
Beschluss:
Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben im
Haushaltsjahr 2012 durch den Kreistag:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:
Gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der
Kreistag zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen
Ausgaben des Haushaltsjahres 2012 in Höhe von 807.639,09 € nachträglich die
Genehmigung.
Anwesend: 48
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 48
Nein-Stimmen: 0