Sitzung: 15.04.2013 Kreisausschuss
Vorlage: 2013/1580
Sachverhalt/Begründung
Während des Haushaltsjahres 2012 haben sich im Bereich des
Verwaltungs- und Vermögenshaushalts über- und außerplanmäßige Ausgaben ergeben.
Ein Teil dieser Ausgaben (bis zu 35.000,00 € im Einzelfall) konnte gem. § 43
Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistages durch den Landrat genehmigt werden.
Ein weiterer Teil der Mehrausgaben (bis zu 100.000,00 €) fällt unter die Genehmigungspflicht
des Kreisausschusses (§ 31 i.V.m. § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des
Kreistages). Der Rest der Haushaltsüberschreitungen ist gemäß
§ 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages durch den Kreistag zu
billigen.
Es handelt sich um folgende Mehrausgaben:
|
Genehmigung |
Genehmigung |
Haushalt |
durch
Kreisausschuss |
durch Kreistag |
|
€ |
€ |
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Verwaltungshaushalt |
103.097,44 |
488.324,55 |
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Vermögenshaushalt |
255.310,19 |
319.314,54 |
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insgesamt |
358.407,63 |
807.639,09 |
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|
Durch
den Kreisausschuss sind bei zwei Deckungsringen im Verwaltungshaushalt und bei
fünf Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt über- und außerplanmäßige Ausgaben
zu genehmigen.
Über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben, welche vom Kreistag zu genehmigen sind, sind im Haushaltsjahr 2012 bei einem Deckungsring im Verwaltungshaushalt und bei zwei Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt angefallen.
Die Genehmigung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben kann erteilt werden, da eine entsprechende Deckung gegeben ist.
Es
wird vorgeschlagen, dem Kreistag die Zustimmung zu empfehlen.
Beschlussvorschlag:
a)
Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben im
Haushaltsjahr 2012 durch den Kreisausschuss:
Gemäß § 31 i.V.m. § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt
der Kreisausschuss zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und
außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2012 in Höhe von 358.407,63 €
nachträglich die Genehmigung.
b) Genehmigung
über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr 2012 durch den Kreistag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:
Gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der
Kreistag zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen
Ausgaben des Haushaltsjahres 2012 in Höhe von 807.639,09 € nachträglich die
Genehmigung.
Beschluss:
a)
Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben im
Haushaltsjahr 2012 durch den Kreisausschuss:
Gemäß § 31 i.V.m. § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt
der Kreisausschuss zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und
außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2012 in Höhe von 358.407,63 €
nachträglich die Genehmigung.
b) Genehmigung
über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr 2012 durch den Kreistag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:
Gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der
Kreistag zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen
Ausgaben des Haushaltsjahres 2012 in Höhe von 807.639,09 € nachträglich die
Genehmigung.
Anwesend: 12
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0