Sachverhalt/Begründung

Die Gemeinden des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm haben dem Amtsgericht

Pfaffenhofen insgesamt 72 Personen für das Amt als Schöffen vorzuschlagen.

Aus diesen Vorschlägen wählt ein beim Amtsgericht Pfaffenhofen zu bildender

Ausschuss die Schöffen für eine 5-jährige Amtszeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2018.

Die Zahl der zu wählenden Schöffen gibt der zuständige Richter am Amtsgericht

dem Ausschuss vorher noch bekannt.

Dieser Ausschuss besteht aus dem Richter beim Amtsgericht Pfaffenhofen als

Vorsitzenden, dem Landrat oder dem von ihm beauftragten Bediensteten als

Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer. Die

Vertrauenspersonen werden aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks (entspricht

dem Gebiet des Landkreises Pfaffenhofen) vom Kreistag mit einer Mehrheit von zwei

Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen

Mitgliederzahl in geheimer Abstimmung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Dem Ausschuss obliegt neben der Schöffenwahl auch die Wahl der über das

Jugendamt vorzuschlagenden Jugendschöffen.

Nach dem Stärkeverhältnis im Kreistag sind nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren

hierzu vorzuschlagen:

CSU-Fraktion:            3 Vertrauenspersonen

FW-Fraktion:  2 Vertrauenspersonen

AUL/GRÜNE/ÖDP-Fraktion:            1 Vertrauensperson

SPD-Fraktion:            1 Vertrauensperson

Von den Fraktionsvorsitzenden wurden folgende Personen vorgeschlagen:


CSU-Fraktion:

HEINRICH Reinhard, Dorfstr. 11, Vieth, 85298 Scheyern

Raith Otto, Forstwiesen 22, 85077 Manching

Weiß Florian, Richard-Wagner-Str. 7, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

FW-Fraktion:

Huch Albert, Am Steinhartl 14, 85077 Manching

Erl Erich, Bergstr. 11, 85290 Rottenegg

AUL/GRÜNE/ÖDP-Fraktion:

Böhm Günter, Bahnhofplatz 6, 85290 Geisenfeld

SPD-Fraktion:

Rothmeier Franz, Kreuzstr. 2, 85126 Münchsmünster


Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die von den Fraktionsvorsitzenden vorgeschlagenen Personen zu Vertrauenspersonen für den Ausschuss beim Amtsgericht zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2018 zu wählen.


Beschluss:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die von den Fraktionsvorsitzenden vorgeschlagenen Personen zu Vertrauenspersonen für den Ausschuss beim Amtsgericht zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2018 zu wählen.


Anwesend:                                   13

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                13

Nein-Stimmen:                              0