Der Sozialausschuss hat die Information zur Kenntnis genommen.

 


Durch Sozialamtsleiter Franz Weitzl wurden die Folien 1 bis 12 vorgetragen. Zu Folie 2 wurde betont, dass der Bund im Jahre 2012 45 % Zuschuss geleistet hat. Im Jahre 2013 werden 75 % der anfallenden Kosten und im Jahre 2014 100% der anfallenden Kosten für Grundsicherung Alter und Erwerbsunfähigkeit übernommen. Damit ist die Grundsicherung Alter vom eigenen Wirkungskreis in die Bundesauftragsverwaltung übergegangen. Auch wenn die Zahl der Fälle wie jedes Jahr zunimmt, erhalten im Landkreis Pfaffenhofen nur 1,7 % der Personen über 65 Jahre Grundsicherung Alter, damit liegt ein weit unterdurchschnittlicher Wert vor. Im Jahre 2012 betrug der Bundeszuschuss 540.000,00 €, im Jahre 2013 wird mit 1,1 Millionen Euro gerechnet (Folie 4).

 

Neben der Grundsicherung Alter ist der Landkreis auch noch für die klassische Sozialhilfe zuständig, hierbei handelt es sich um ambulante Krankenhilfe für nicht krankenversicherte Personen, um außergewöhnliche Pflegefälle, bei denen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um Bestattungskosten und Haushaltshilfen usw. Der Jahresnettoaufwand betrug im Jahre 2012 rund 345.000 Euro.

 

Im Rahmen des Sozialgesetzbuches II (Harz IV) ist der Landkreis Pfaffenhofen für die Unterkunftskosten zuständig. Der Aufwand für 2012 betrug rund 2 Millionen Euro, ein Rückgang um 315.000 Euro oder 14 % gegenüber dem Vorjahr ist eine erfreuliche Entwicklung und auf die gute Arbeitsmarktlage im Landkreis und der Region zurückzuführen. Dies zeigt auch der Rückgang der sogenannten Bedarfsgemeinschaften mit durchschnittlich 800 im Jahre 2012 (Folie 7) und die Arbeitslosenquote mit 2,5 % mit der 2. Stelle bundesweit (Folie 8).

 

Umgerechnet auf die Aufwendungen pro Landkreisbewohner für die 3 Säulen Sozialhilfe, Grundsicherung Alter und Grundsicherung Arbeit hat das Jahr 2012 einen Betrag von 27,34 € ergeben, ein weiterer Rückgang um rund 4 € gegenüber dem Vorjahr.

 

Der Reinaufwand für die drei Ausgabenfelder Sozialhilfe, Grundsicherung Alter und Arbeit betrug 3,2 Millionen Euro, ein Ausgabenrückgang um rund 500.000 Euro oder 14 % gegenüber dem Jahre 2011. Auch im Jahre 2011 war ein Rückgang von 600.000 Euro gegenüber 2010 zu verzeichnen. Die Folie 11 zeigt die Arbeitslosenquote im Landkreis seit dem Jahre 2007 mit zuletzt 2,6 % in den Wintermonaten Januar und Februar 2013.  Die niedrigste Arbeitslosenquote wurde mit 1,8 % im September 2012 gemessen.

 

Die Folie 12 zeigt den Zuschussbedarf des Landkreises mit 3,2 Millionen Euro für das laufende Haushaltsjahr 2013. Durch die Erhöhung des Bundeszuschusses für die Grundsicherung Alter kann mit 3.230.000 Millionen Euro geplant werden, ein Rückgang des Zuschussbedarfs gegenüber dem Vorjahr um voraussichtlich 520.000 Euro.

 

Der Sozialausschuss hat Kenntnis genommen.