Beschlussvorschlag:

Dem vorliegenden Entwurf des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts wird zugestimmt und die Beschlussfassung durch den Kreisausschuss empfohlen.

 


Herr Dr. Jaufmann von der Arbeitsgemeinschaft Sozialplanung in Bayern stellt anhand eines Powerpoint-Vortrags nochmal die Strukturen und Eckdaten des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes sowie das Handlungsfeld Pflege und Pflegebedarfsplanung vor.

 

Die Folie 6 zeigt die weitere demographische Entwicklung. Im Jahre 2011 war jeder 5. der Senioren im Landkreis 60 Jahre und älter, in den 20iger Jahren wird es jeder 4. Einwohner und in den 30iger Jahren jeder 3. Einwohner der Altersgruppe von 60 Jahren und älter angehören. Aus dem Handlungfeld Orts- und  Entwicklungsplanung werden nochmals Ergebnisse der Kommunal- und Bürgerbefragung kurz wiedergegeben.

 

Herr Dr. Jaufmann weist darauf hin, dass in der Befragung bereits jeder 5. Senior nicht abgesenkte Bordsteine erwähnt, auch Kommunen sehen Probleme in der Nahversorgung. Die Bürgerbefragung hat Defizite in gut erreichbaren Versorgungseinrichtungen (30,6 %), Fachärzte (18,9 %), Apotheken (8,2%), Geschäfte des täglichen Bedarfs (7,8%) und Hausärzte (6,8%) ergeben. Das Fehlen von gut erreichbaren Versorgungseinrichtungen betrifft vor allem mittlere Gemeinden.

 

Auf Seite 13 der Folie weist Dr. Jaufmann auf das Hinwirken für seniorenfreundliche Einkaufsmöglichkeiten im örtlichen Bereich mit entsprechenden Höhen und Abständen bei den Regalen hin. Ein auffallend niedriger Wert sei eine ehrenamtliche Tätigkeit von nur 18 % der Befragten, im Umkehrschluss heißt dies, 82 % der Befragten sind bisher nicht ehrenamtlich tätig, 27 % sehen persönliche Schwierigkeiten wergen Krankheit und Arbeit, um ein Ehrenamt auszuüben, rund 15 % wollen sich noch ehrenamtlich engagieren, haben aber noch nicht das Passende gefunden.

 

Eine weitere Anerkennung und Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements ist auch in den Gemeinden erforderlich. Herr Landrat Martin Wolf weist darauf hin, das seit der Einführung der Ehrenamtskarte bereits 1500 Ehrenamtskarten ausgegeben worden sind, noch in diesem Jahr wird eine Ehrenamtskonferenz durch den Landkreis durchgeführt.

 

Auf Seite 19 des Vortrages wird insbesondere auf die Altersgruppen 65 – 69 Jahre und auf die 85 jährigen und älter als sogenannte Hochbetagte verwiesen. Die 65 bis 69-jährigen werden sich bis zum Jahre 2031 gegenüber dem Jahre 1991 verdoppeln, die Hochbetagten werden sich von 1090 Personen im Jahre 1991 auf 4.440 im Jahre 2031 vervierfachen.

 

Auf Seite 21 wird die Vollstationäre Pflege im Landkreis mit elf Pflegeheimen aufgeführt. Eine flächendeckende Versorgung im Landkreis ist gegeben, in elf Heimen stehen 969 Plätze zur Verfügung. Zuletzt wurde das Pflegeheim St. Johannes in Pfaffenhofen eröffnet.

 

Herr Landrat Martin Wolf betont, dass derzeit 116 Pflegeplätze im Landkreis frei seien.

 

Bei der Kurzzeitpflege hat die Heimbefragung zum Stichtag 15.Dezember 2011 gewisse Engpässe in der Verfügbarkeit insbesondere zu den Ferien- und Urlaubszeiten ergeben. Durch die Neueröffnung von St. Johannes in Pfaffenhofen hat sich diese Situation jedoch deutlich entspannt. Bei der Tagespflege ist die Bedarfssituation wesentlich günstiger, zum Stand Februar 2013 stehen 46 Tagespflegeplätze in 4 Einrichtungen zur Verfügung, davon 20 eingestreute Plätze. Die beiden Heime in Wolnzach bieten 7 Tage die Woche Tagespflege an. (Folie 25 des Vortrags).

 

Zur Ermittlung der bisherigen Entwicklung der Anzahl der pflegebedürftigen Personen im Landkreis Pfaffenhofen wurde auf die Pflegestatistik des Bayerischen Statistischen Landesamtes mit Datenstand November 2011 zurückgegriffen. Für die Prognose des Pflegebedarfs wird für den Landkreis Pfaffenhofen die von der Arbeitsgemeinschaft erstellte Bevölkerungsprognose zu Grunde gelegt. Der Bedarf an Pflegeleistungen für alle Leistungsarten wird im Landkreis Pfaffenhofen nach der „Status Quo Methode“ im Jahre 2011 bis zum Jahre 2031 um 49 % zunehmen (Folie 35) Die vollstationäre Dauerpflege wird für die Zeit von 2011 bis 2031 um 58 % nach der „Status Quo Variante“ zunehmen. Neben der „Status Quo Variante“ bietet sich die Variante 2 mit „Ambulant vor Stationär“ an. Diese Prognose hat zum Ziel, das der Anteil der zuhause gepflegten und betreuten Personen erhöht wird mit der Folge, dass der ambulante Pflegebereich weiter ausgebaut werden muss. Als Ziel für die weitere Umsetzung des Prinzips „Ambulant vor Stationär“ sollte der Anteil der zuhause lebenden Pflegebedürftigen mittelfristig bis 2022 auf ein Niveau von 74,2 % der häuslich versorgten Patienten angestrebt werden. Dies bedeutet eine jährliche Steigerung ab dem Jahre 2011 um 0,2 % (Folie 40), wenn dieses Ziel erreicht werden soll, so müssten innerhalb von 11 Jahren 127 Personen mehr zu Hause gepflegt werden. Der gestaltbare Korridor ergibt sich mit 3 % aus der Folie 45 des Vortrags.

 

Zum Schluss empfiehlt Herr Dr. Jaufmann einen ständigen Arbeitskreis zu den entwickelten Themenfeldern. Dies könnte auch der Sozialausschuss sein, in dem regelmäßig die Weiterentwicklungen besprochen und begleitet werden. Auch für die Umsetzung in den Gemeinden und Städten wird neben den Seniorenbeauftragten die Bildung von örtlichen Arbeitskreisen zu den Handlungsfeldern geraten, die Themen sollten auch in Bürgerversammlungen angesprochen werden. Regelmäßige Mitteilungen in der Lokalpresse, in den Gemeindeblättern, in den Aushängen etc. sind sinnvoll, um die Seniorenpolitik noch mehr bekanntzumachen. Das Seniorenpolitische Gesamtkonzept sollte als lernendes Konzept für die älteren Bürgerinnen und Bürger in den 19 Gemeinden verstanden werden. Es gilt aber auch für die Einrichtungen und Initiativen in der Altenhilfe und Seniorenarbeit und stellt eine Leitlinie für die kreisangehörigen Gemeinden zur Entwicklung örtlicher Konzepte dar. Das Seniorenpolitische Gesamtkonzept und seine regionale und örtliche Umsetzung ist eine gemeinsame Aufgabe für den Landkreis, den Kommunen, für die Dienste und Träger, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger selbst.

 

Herr Dr. Jaufmann wünscht viel Erfolg bei der Umsetzung.

 

 

Anschließend erfolgt die Aussprache zum Vortrag und zu den Änderungswünschen der Caritas, dem BRK und den Evangelischen Senioren.

 

Herr Werner vom BRK und Herr Saam von der Caritas als tragende Wohlfahrtsverbände erklärten sich mit den vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich einverstanden und bedanken sich ausdrücklich für die Möglichkeit hierzu. Herr Landrat Martin Wolf sagte außerdem die Aufnahme der Evangelischen Senioren in das Konzept zu. Redaktionsschluss für weitere Änderungen ist der 08. April und somit eine Woche vor der Kreisausschusssitzung. Spätere Änderungswünsche können in der zu beschließenden Fassung leider nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Des Weiteren wurde noch die Federführung bei den Maßnahmen und Empfehlungen sowie die Sofortmaßnahmen des Landkreises vorgetragen und diskutiert. Nachdem keine weiteren Fragen gestellt wurden, hat der Sozialausschuss einstimmig beschlossen:

 

1.    Der Sozialausschuss stimmt den vorgelegten Entwurfsfassungen Band 1 und Band 2 zum Seniorenpolitischen Gesamtkonzept für den Landkreis Pfaffenhofen zu und empfiehlt die Beschlussfassung durch den Kreisausschuss.

2.    Der Sozialausschuss stimmt den vorgelegten Federführungen zu den Maßnahmen und Empfehlungen für die 13 Handlungsfelder zu und empfiehlt die Beschlussfassung durch den Kreisausschuss.

3.    Der Sozialausschuss stimmt den vorgetragenen Sofortmaßnahmen des Landkreises zu und empfiehlt die Beschlussfassung durch den Kreisausschuss.