Sachverhalt/Begründung

Im Zuge der kleinen Gartenschau muss der derzeit von der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm betriebene Wertstoffhof in der Josef-Fraunhofer-Str. aufgelassen werden.

Gem. § 5 Abs. 2 Bayer. Abfallgesetz (BayAbfG) ist die Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm verpflichtet, dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm als entsorgungspflichtige Körperschaft ein geeignetes Grundstück für die Errichtung eines Ersatzwertstoffhofes zur Verfügung stellen.

 

Auf der Basis der gesetzlichen Verpflichtungen erfolgte der Abschluss einer Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb eines Wertstoffhofes mit der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm. Nachdem das Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises dahingehend fortgeschrieben wurde, dass neben den Wertstoffhöfen auch Sammelstellen für die Erfassung von Gartenabfällen zu betreiben sind, ist die Vereinbarung mit der Stadt Pfaffenhofen entsprechend anzupassen.

 

In diesem Zusammenhang erfolgte eine Aktualisierung der Ursprungsvereinbarung mit den später hinzu gekommenen Änderungsvereinbarungen. Dies dient insbesondere dem übersichtlichen Vollzug der Vereinbarung.

 

Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm:

-       - Vereinbarung vom 19.12./27.12.1991

-       -  1. Änderungsvereinbarung vom 28.11./04.12.2002

-       - 2. Änderungsvereinbarung vom 09.12.2009/15.01.2010

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Folgende Ergänzungen wurden aufgenommen:

-       § 2 Ziffer 2 = Beantragung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Gartenabfallsammelstelle

-        § 2 Ziffer 4 = Erlass einer Benutzerordnung, sowie einer Betriebsanweisung für den Wertstoffhof und Gartenabfallsammelstelle durch den AWP

-       § 3 Ziffer 1 Satz 3-6 = Zurverfügungstellung von altlastenfreien Grundstücken. Kostentragung von Altlasten durch die Gemeinde.

-       § 4 Ziffer 5= Aufnahme des jährlichen Nutzungsentgeltes bei Bereitstellung einer geeigneten Fläche für den Betrieb der Gartenabfallsammelstelle (gem. Werkausschussbeschluss vom 13.03.2002)

-       § 7 Ziffer 2 = Rückbauverpflichtung des AWP bei Stilllegung des Wertstoffhofes oder der Gartenabfallsammelstelle, soweit der AWP bzw. die Stadt/Gemeinde keine Folgenutzung beabsichtigt.

 

Der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm wurde mit Schreiben vom 23.01.2013 ein Entwurf der fortgeschriebenen Vereinbarung mit der Bitte um Kenntnisnahme, Prüfung und Behandlung in den Beschlussgremien übersandt.

 

 


Der Werkausschuss genehmigt den Abschluss einer aktualisierten und fortgeschriebenen Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb von Wertstoffhöfen und Gartenabfallsammelstellen, in der als Anlage dieser Beschlussfassung beiliegenden Fassung, zwischen dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, Abfallwirtschaftsbetrieb, und der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm.

 

 


Beschluss:

Der Werkausschuss genehmigt den Abschluss einer aktualisierten und fortgeschriebenen Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb von Wertstoffhöfen und Gartenabfallsammelstellen, in der als Anlage dieser Beschlussfassung beiliegenden Fassung, zwischen dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, Abfallwirtschaftsbetrieb, und der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm.

 

 


Anwesend:                                   12

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                12

Nein-Stimmen:                              0