Sitzung: 13.03.2013 Werkausschuss Abfallwirtschaft
Vorlage: 2013/1544
Sachverhalt/Begründung
Im Zuge der
kleinen Gartenschau muss der derzeit von der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm
betriebene Wertstoffhof in der Josef-Fraunhofer-Str. aufgelassen werden.
Gem. § 5 Abs. 2
Bayer. Abfallgesetz (BayAbfG) ist die Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm verpflichtet,
dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm als entsorgungspflichtige Körperschaft ein
geeignetes Grundstück für die Errichtung eines Ersatzwertstoffhofes zur
Verfügung stellen.
Auf der Basis der
gesetzlichen Verpflichtungen erfolgte der Abschluss einer Vereinbarung über die
Errichtung und den Betrieb eines Wertstoffhofes mit der Stadt Pfaffenhofen
a.d.Ilm. Nachdem das Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises dahingehend
fortgeschrieben wurde, dass neben den Wertstoffhöfen auch Sammelstellen für die
Erfassung von Gartenabfällen zu betreiben sind, ist die Vereinbarung mit der
Stadt Pfaffenhofen entsprechend anzupassen.
In diesem
Zusammenhang erfolgte eine Aktualisierung der Ursprungsvereinbarung mit den
später hinzu gekommenen Änderungsvereinbarungen. Dies dient insbesondere dem
übersichtlichen Vollzug der Vereinbarung.
Stadt Pfaffenhofen
a.d.Ilm:
- - Vereinbarung vom 19.12./27.12.1991
- - 1.
Änderungsvereinbarung vom 28.11./04.12.2002
- - 2. Änderungsvereinbarung vom
09.12.2009/15.01.2010
-
Folgende
Ergänzungen wurden aufgenommen:
- § 2 Ziffer 2 = Beantragung der
immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Gartenabfallsammelstelle
- § 2
Ziffer 4 = Erlass einer Benutzerordnung, sowie einer Betriebsanweisung für den
Wertstoffhof und Gartenabfallsammelstelle durch den AWP
- § 3 Ziffer 1 Satz 3-6 = Zurverfügungstellung
von altlastenfreien Grundstücken. Kostentragung von Altlasten durch die
Gemeinde.
- § 4 Ziffer 5= Aufnahme des jährlichen
Nutzungsentgeltes bei Bereitstellung einer geeigneten Fläche für den Betrieb
der Gartenabfallsammelstelle (gem. Werkausschussbeschluss vom 13.03.2002)
- § 7 Ziffer 2 = Rückbauverpflichtung des AWP
bei Stilllegung des Wertstoffhofes oder der Gartenabfallsammelstelle, soweit
der AWP bzw. die Stadt/Gemeinde keine Folgenutzung beabsichtigt.
Der Stadt
Pfaffenhofen a.d.Ilm wurde mit Schreiben vom 23.01.2013 ein Entwurf der
fortgeschriebenen Vereinbarung mit der Bitte um Kenntnisnahme, Prüfung und
Behandlung in den Beschlussgremien übersandt.
Der Werkausschuss genehmigt den Abschluss einer
aktualisierten und fortgeschriebenen Vereinbarung über die Errichtung und den
Betrieb von Wertstoffhöfen und Gartenabfallsammelstellen, in der als Anlage
dieser Beschlussfassung beiliegenden Fassung, zwischen dem Landkreis
Pfaffenhofen a.d.Ilm, Abfallwirtschaftsbetrieb, und der Stadt Pfaffenhofen
a.d.Ilm.
Beschluss:
Der Werkausschuss
genehmigt den Abschluss einer aktualisierten und fortgeschriebenen Vereinbarung
über die Errichtung und den Betrieb von Wertstoffhöfen und
Gartenabfallsammelstellen, in der als Anlage dieser Beschlussfassung
beiliegenden Fassung, zwischen dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm,
Abfallwirtschaftsbetrieb, und der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm.
Anwesend: 12
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0