Sachverhalt/Begründung:
Mit Jugendhilfebeschluss vom 21.04.2008 wurde das
Förderzentrum Pfaffenhofen, damals
noch mit Außenstelle Geisenfeld, auf die Prioritätenliste gesetzt. Ab Oktober
2008 wurde eine Vollzeitstelle zur Jugendsozialarbeit an beiden Förderzentren
eingerichtet.
Die Schulleitung des Förderzentrums Pfaffenhofen
reicht nun einen Antrag auf Erweiterung auf die Grundschulstufe ein. Das
Förderzentrum Pfaffenhofen besteht
aus 18 Klassen und beschult 230 Schülerinnen und Schüler. Die
Sonderschulrektorin Frau Lotter gibt an, dass sich die Schülerschaft häufig aus
Kindern von sozialbedürftigen Familien und aus Kindern, die aufgrund von
körperlichen und psychischen Erkrankungen eine sonderpädagogische Lernumgebung
benötigen, zusammensetzt. Insbesondere im Alltag manifestiert sich dies in
konfliktträchtigen Kommunikationsstrukturen, wie Ausgrenzung und Beschimpfung
bis hin zu Mobbing und auch körperliche Auseinandersetzungen. Zwar können nach
den neuen Richtlinien der Jugendsozialarbeit an Schulen, Einzelfälle im Bereich
der Grundschule übernommen werden, jedoch sei eine 0,5 Stelle für das gesamte
Förderzentrum Pfaffenhofen nicht
ausreichend. Von Seiten der Verwaltung kann ergänzt werden, dass die
Auffälligkeiten auch im Bereich des Förderzentrums bei Kindern und Jugendlichen
vermehrt zu beobachten sind und immer mehr Kinder mit massiven
Verhaltensauffälligkeiten dort beschult werden. Daher schlägt die Verwaltung
vor, dass der Antrag des Förderzentrums Pfaffenhofen
unterstützt und befürwortet wird, so dass die 0,5 Stelle im Förderzentrum Pfaffenofen
auf eine 1,0 Stelle erweitert wird.
Herr Landrat Wolf hat bezüglich der Problematik
„Aufgabenverteilung Schule – Jugendhilfe“ einen Brief an Herrn Staatsminister
Dr. Spaenle und in Abdruck an Frau Staatsministerin Haderthauer gesandt. Der
Jugendhilfeausschuss fasst nach ausführlicher Diskussion folgenden