Sachverhalt/Begründung

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist eine gesetzliche Aufgabe nach dem SGB VIII. Die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel und der Aufgabenumfang sind jedoch nicht gesetzlich festgelegt. Es entscheidet somit der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit und nach pflichtgemäßem Ermessen. Mit Sitzung vom 09.07.2001 hat der Jugendhilfeausschuss das Konzept einer ganzheitlichen Suchtprävention verabschiedet. Suchtprävention ist ein Schwerpunkt im Bereich des präventiven Kinder- und Jugendschutzes. Für 2013 ist ein Schwerpunkt auf die Erweiterung der Rauschbrillenprojekte in Zusammenarbeit mit dem Schulamt, Ausbildung von Multiplikatoren an Schulen und dem Aufzeigen von Alternativen im Bereich Suchtprävention, zu setzen.

Ein weiteres großes Thema ist „Mobbing – Nicht mit uns!“. Das derzeit an den Hauptschulen durchgeführte Projekt soll auch auf die weiterführenden Schulen (Realschule, Gymnasium) ausgeweitet werden. Im Zusammenhang hiermit soll es No-Blame-Approach-Schulungen für Lehrer geben. Des Weiteren sollen Scouts für Juuuport und die Integration des Theaters „Raus bist du!“ in Realschulen und Gymnasien stattfinden.

Weitere Angebote im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz sind Autorenlesungen, Internetprojekte und die Herausgabe der Broschüren „Kinderkurier“ und „Tipps!“, Elternakademie und Elterntalk. Im Bereich Elterntalk steht der Landkreis bayernweit sehr gut da. Es sollen mit der Wiederbesetzung der Stelle neue Moderatoren und Moderatorinnen gefunden werden. Die Zusammenarbeit und die Kooperation mit den Netzwerkpartnern soll somit auch verstärkt werden. Zum Thema „Neue Medien“ werden verschiedene Schulprojekte, insbesondere in den 6. und 7. Klassen, angeboten (Gefahren im Internet, Cybermobbing und Facebook).

Bezüglich der gemeindlichen Jugendarbeit soll der Schwerpunkt auf Vernetzung, Beratung der hauptamtlichen Jugendtreffmitarbeiter, Beratung und Vernetzung der Jugendbeauftragten in der Gemeinde, Ausbildung von Ehrenamtlichen in den Jugendtreffs und Einführung und Verbesserung der Partizipationsansätze, z. B. Jugendparlament, gesetzt werden.

 

Es hat sich in den letzten Jahren bewährt, diesen Ansatz als Budget zur Verfügung zu stellen und abzuwickeln.

 

Frau Dürr erläutert die einzelnen Ausgabe-Positionen anhand beiliegender Liste.

 


Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss befürwortet die Jahresplanung für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, für das Jahr 2013 und schlägt dem Kreisausschuss und dem Kreistag vor, Mittel in Höhe von 64.250 € (Nettoausgaben) in den Haushalt des Landkreises als Budget vorzusehen.

 


Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss befürwortet die Jahresplanung für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, für das Jahr 2013 und schlägt dem Kreisausschuss und dem Kreistag vor, Mittel in Höhe von 62.250 € (Nettoausgaben) in den Haushalt des Landkreises als Budget vorzusehen.

 


Anwesend:                                   10

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                10

Nein-Stimmen:                              0