Sitzung: 15.04.2013 Kreisausschuss
Vorlage: 2013/1529
Sachverhalt/Begründung
Mit Schreiben vom 03.12.2012 beantragt die Freyberg’sche Gutsverwaltung für die Sanierung des Schlosses Jetzendorf (1. Bauabschnitt) mit Gesamtkosten in Höhe von 1,7 Mio € die Gewährung eines Kreiszuschusses.
Erstmals urkundlich erwähnt wurde der Grafensitz in Jetzendorf mit Hochschloss und gotischer Bausubstanz im Jahr 893/896. Die baulichen Anlagen des Schlosses Jetzendorf sind von hohem historischem Wert und überregionaler Bedeutung. Bauart und historische Substanz haben für den Landkreis Pfaffenhofen eine einzigartige Bedeutung, insbesondere ist hier der barocke blaue Salon und Spiegelsaal zu nennen. Mit der Instandsetzung wird das Gebäude wieder einer Nutzung zugeführt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Im Rahmen des 1. Bauabschnittes werden die Feuchtigkeitsschäden am Mauerwerk durch eine vertikale Abdichtung beseitigt, die Fassaden und Dächer instandgesetzt und bestimmte Räumlichkeiten des Schlosses zu Wohnungen ausgebaut. Die Fenster werden repariert oder entsprechend der historischen Vorlage ergänzt, die Fußböden bleiben vollständig erhalten.
Der Finanzierungsplan für diese Maßnahme sieht seitens des Landkreises Pfaffenhofen einen Zuschuss in Höhe von 15.000 € vor, welcher in Anbetracht der Sanierungskosten von 1,7 Mio € als angemessen erscheint.
Es wird deshalb vorgeschlagen, der Freyberg’schen Gutsverwaltung für die Restaurierung des Schlosses Jetzendorf einen Zuschuss nach den Richtlinien über die Gewährung von Kreiszuschüssen in Höhe von 15.000 € zu gewähren.
Beschlussvorschlag:
Der Freyberg’schen Gutsverwaltung wird für die Restaurierung des Schlosses Jetzendorf ein Zuschuss nach den Richtlinien über die Gewährung von Kreiszuschüssen in Höhe von 15.000 € gewährt. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden in den Haushalt 2014 eingestellt.
Beschluss:
Der Freyberg’schen Gutsverwaltung wird für die Restaurierung des Schlosses Jetzendorf ein Zuschuss nach den Richtlinien über die Gewährung von Kreiszuschüssen in Höhe von 15.000 € gewährt. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden in den Haushalt 2014 eingestellt.