Sachverhalt/Begründung

 

In der Werkausschusssitzung vom 18.11.2009 wurden die Gebührensätze für den Zeitraum 2010 bis 2012 festgelegt. Nach Ablauf dieses Zeitraums mussten die Gebühren ab 01.01.2013 neu kalkuliert werden. Gem. Art. 8 Abs. 6 Satz 1 KAG wurde wieder ein Kalkulationszeitraum von 3 Jahren (2013 – 2015) gewählt.

Nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG soll das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken. Da für die Abfallentsorgung Benutzungszwang besteht, soll das Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Kosten nicht übersteigen (Art. 8 Abs. 2 Satz 2 KAG).

Zu den ansatzfähigen Kosten gehören insbesondere die Betriebskosten im engeren Sinn (Personal- und Sachkosten), die Kosten der Verwaltung und Unterhaltung sowie angemessene Abschreibungen und die kalkulatorischen Zinsen für das Anlagekapital, nicht jedoch Investitionskosten.

 

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat unter Berücksichtigung des zu erwartenden Ergebnisses für das Jahr 2012 eine Gesamtüberdeckung von rd. 3,7 Mio (einschl. Verzinsung) ermittelt. Die festgestellte Überdeckung wurde in den neuen Kalkulationszeitraum eingestellt und bis zu dessen Ende rechnerisch ausgeglichen.

 

Nach Abzug der zu erwartenden Erlöse errechnen sich folgende Gebührensätze:


 

 

 

jährl.

bisher

Minderung

Restmüllbehälteranteil

Gebührensatz für Restmüllbehälter 80 Liter einschließlich 60 l Bio- und 240 l Papiertonne

139,80 €

156,00 €

10,38%

71,82%

Gebührensatz für Restmüllbehälter 80 Liter mit Ermäßigung einschließlich 60 l Bio- und 240 l Papiertonne

104,76 €

120,00 €

12,70%

4,35%

Gebührensatz für Restmüllbehälter 120 Liter einschließlich 60 l Bio- und 240 l Papiertonne

209,64 €

240,00 €

12,65%

17,06%

Gebührensatz für Restmüllbehälter 240 Liter einschließlich 120 l Bio- und 2 mal 240 l Papiertonne

419,28 €

480,00 €

12,65%

6,09%

Gebührensatz für Restmüllbehälter 1100 Liter einschließlich 2 mal 120 l Bio- und 2 mal 1,1 m³ Papiercontainer

1.921,44 €

2.172,00 €

11,54%

0,69%

Gebührensatz für Restmüllsack 70 Liter einmalig

 

5,00 €

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:

 

Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm erlässt aufgrund des Art. 7 Abs. 2 und 5 Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) i.d.F.d. Bekanntmachung vom 09. August 1996 (GVBl. S. 396, zuletzt geändert durch Gesetz v. 24.03.2010, GVBl S. 134)) i.V.m. Art. 1 und 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) i. d. F.d. Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl S. 264, zuletzt geändert durch Art. 78 Abs. 6 Gesetz vom 25. 02.2010, GVBl S. 66) folgende Satzung zur Änderung der


 

Gebührensatzung

 

für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm
(Abfallentsorgungsgebührensatzung - AbfEGS -)

veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Pfaffenhofen an der Ilm Nr. 23/2009.

§ 1

§ 4 Gebührensatz - Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:

 (1) 1Die Gebühr für die Abfallentsorgung im Bring- und Holsystem beträgt bei vierzehntäglicher Abfuhr der Sammelbehälter für Abfälle zur Beseitigung und Abfälle zur Verwertung (Bioabfälle) sowie der vierwöchentlichen Abfuhr der Sammelbehälter für Papier/Pappe/Kartonagen monatlich für:

1.

einen grauen Abfallnormbehälter

     80 l

  11,65 €

2.

einen grauen Abfallnormbehälter

   120 l

  17,47 €

3.

einen grauen Abfallnormbehälter

   240 l

  34,94 €

4.

einen grauen Abfallnormbehälter

1.100 l

160,12 €


§ 4 Gebührensatz – Abs. 2 Satz 1 - erhält folgende Fassung:

Für weitere Sammelbehältnisse im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 4 beträgt die Gebühr monatlich für:

1. eine Biotonne 60l vierzehntägliche Leerung 2,77 €

2. eine Biotonne 120l vierzehntägliche Leerung 5,54 €

3. eine Altpapiertonne 240l vierwöchentliche Leerung 1,31 €

4. eine Altpapiertonne 1.100 l vierwöchentliche Leerung 6,00 €

 

§ 4 Gebührensatz - Abs. 2 Satz 2 - erhält folgende Fassung:

Die Gebühr nach § 4 Abs. 1 Ziff. 1 kann auf Antrag bei einem anschlusspflichtigen Grundstück, das nur von einer (1) Person zu Wohnzwecken genutzt wird, um ca. 25 % der Gebühr für den 80 l-Behälter, auf monatlich  8,73 EUR ermäßigt werden.

§ 4 Gebührensatz – Abs. 3 Satz 1 - erhält folgende Fassung:

Die Gebühr für die Abfallentsorgung unter Verwendung von zusätzlichen Sammelsäcken

beträgt für:

1. einen Sammelsack für Restabfall (70l) 5,00 €,

2. einen Windelsack (50l) 0 €.

-
§ 2

Die Satzung tritt am 01. Januar 2013 in Kraft;

Pfaffenhofen a.d.Ilm,                              2012

 

 

Martin Wolf

Landrat

 

 

 


Beschluss:

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:

 

Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm erlässt aufgrund des Art. 7 Abs. 2 und 5 Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) i.d.F.d. Bekanntmachung vom 09. August 1996 (GVBl. S. 396, zuletzt geändert durch Gesetz v. 24.03.2010, GVBl S. 134)) i.V.m. Art. 1 und 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) i. d. F.d. Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl S. 264, zuletzt geändert durch Art. 78 Abs. 6 Gesetz vom 25. 02.2010, GVBl S. 66) folgende Satzung zur Änderung der


 

Gebührensatzung

 

für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm
(Abfallentsorgungsgebührensatzung - AbfEGS -)

veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Pfaffenhofen an der Ilm Nr. 23/2009.

§ 1

§ 4 Gebührensatz - Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:

 (1) 1Die Gebühr für die Abfallentsorgung im Bring- und Holsystem beträgt bei vierzehntäglicher Abfuhr der Sammelbehälter für Abfälle zur Beseitigung und Abfälle zur Verwertung (Bioabfälle) sowie der vierwöchentlichen Abfuhr der Sammelbehälter für Papier/Pappe/Kartonagen monatlich für:

1.

einen grauen Abfallnormbehälter

     80 l

  11,65 €

2.

einen grauen Abfallnormbehälter

   120 l

  17,47 €

3.

einen grauen Abfallnormbehälter

   240 l

  34,94 €

4.

einen grauen Abfallnormbehälter

1.100 l

160,12 €


§ 4 Gebührensatz – Abs. 2 Satz 1 - erhält folgende Fassung:

Für weitere Sammelbehältnisse im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 4 beträgt die Gebühr monatlich für:

1. eine Biotonne 60l vierzehntägliche Leerung 2,77 €

2. eine Biotonne 120l vierzehntägliche Leerung 5,54 €

3. eine Altpapiertonne 240l vierwöchentliche Leerung 1,31 €

4. eine Altpapiertonne 1.100 l vierwöchentliche Leerung 6,00 €

 

§ 4 Gebührensatz - Abs. 2 Satz 2 - erhält folgende Fassung:

Die Gebühr nach § 4 Abs. 1 Ziff. 1 kann auf Antrag bei einem anschlusspflichtigen Grundstück, das nur von einer (1) Person zu Wohnzwecken genutzt wird, um ca. 25 % der Gebühr für den 80 l-Behälter, auf monatlich  8,73 EUR ermäßigt werden.

§ 4 Gebührensatz – Abs. 3 Satz 1 - erhält folgende Fassung:

Die Gebühr für die Abfallentsorgung unter Verwendung von zusätzlichen Sammelsäcken

beträgt für:

1. einen Sammelsack für Restabfall (70l) 5,00 €,

2. einen Windelsack (50l) 0 €.

-
§ 2

Die Satzung tritt am 01. Januar 2013 in Kraft;

Pfaffenhofen a.d.Ilm,                              2012

 

 

Martin Wolf

Landrat

 

 

 


Anwesend:                                   53

 

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                53

Nein-Stimmen:                              0