Sachverhalt/Begründung

Beim Abschluss des Managementvertrages wird die Ilmtalklinik GmbH von dessen Geschäftsführung (Herrn Woedl) und die Klinikallianz Mittelbayern GmbH (Holding) von deren Geschäftsführung (also Herrn Schlosser bzw. Herrn Meier und Herrn Woedl) vertreten. Aufgrund dieser Personenidentität bedarf es einer Befreiung der GmbH-Geschäftsführung von den Beschränkungen des § 181 BGB (Verbot des Insichgeschäfts). Über diese Befreiung beschließt die Gesellschafterversammlung der Betriebs-GmbH (§ 6 Abs. 2 Satz 3, § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 Gesellschaftsvertrag-Betriebs-GmbH). Vor dieser Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung muss der Landrat die Zustimmung des Kreistages einholen (§ 11 Abs. 2 Satz 2 Gesellschaftsvertrag-Betriebs-GmbH). Diese Gestattung ist nunmehr auszusprechen, damit Herr Woedl den Managementvertrag sowohl als Vertreter der Betriebs-GmbH wie auch als Vertreter der Holding unterschreiben kann, was hiermit in Form einer Ermächtigung geschehen soll.

 

Entsprechendes gilt schließlich auch auf sonstige Verträge, die künftig zwischen der Betriebs-GmbH einerseits und der Holding bzw. der Ilmtalklinik Dienstleistungs-GmbH andererseits abzuschließen sein werden. Damit solche Vertragsabschlüsse dem Geschäftsführer möglich sind, bedarf es aus den genannten Gründen einer darauf sich erstreckenden, aber auch beschränkten Befreiung der Geschäftsführung der Betriebs-GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

Der Landrat wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik GmbH die Befreiung der Geschäftsführung der Ilmtalklinik GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB für den Abschluss folgender Verträge zu beschließen:

 

-        Managementvertrag zwischen der Ilmtalklinik GmbH und der Klinikallianz Mittelbayern GmbH

-        sonstige Verträge zwischen der Ilmtalklinik GmbH und der Klinikallianz Mittelbayern GmbH bzw. der Ilmtalklinik Dienstleistungs-GmbH

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

Der Landrat wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik GmbH die Befreiung der Geschäftsführung der Ilmtalklinik GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB für den Abschluss folgender Verträge zu beschließen:

 

-        Managementvertrag zwischen der Ilmtalklinik GmbH und der Klinikallianz Mittelbayern GmbH

-        sonstige Verträge zwischen der Ilmtalklinik GmbH und der Klinikallianz Mittelbayern GmbH bzw. der Ilmtalklinik Dienstleistungs-GmbH

 

 


Anwesend:                                   53

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                53

Nein-Stimmen:                              0