Sachverhalt/Begründung

 

Gemäß § 9 Abs. 4 Satz 2 des Gesellschaftsvertrags der Klinikallianz Mittelbayern GmbH legt die Gesellschafterversammlung der Klinikallianz die Aufwandsentschädigung und Reisekostenerstattung für die Mitglieder des Aufsichtsrates fest. Vor dieser Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung muss der Landrat die Zustimmung des Kreistags einholen (§ 29 Abs. 1 GeschO i.V.m. Art. 30 Abs. 1 Nr. 7 LKrO).

 

Hinsichtlich der Höhe soll sich die Aufwandsentschädigung für Aufsichtsratssitzungen an der Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Sitzungen des Kreistags oder seiner Ausschüsse orientieren. Insofern erhalten die Kreisräte nach der vom Kreistag 2008 beschlossenen „Satzung zur Regelung der Entschädigung der Kreisräte und sonstiger ehrenamtlich tätiger Kreisbürger“ (Entschädigungssatzung) für jeden Sitzungstag eine Entschädigung in Höhe von 66,50 €. Die entsprechende Satzung des Landkreises Eichstätt, der ebenfalls Kreisräte in den Aufsichtsrat der Klinikallianz entsenden wird, sieht eine Entschädigung in Höhe von 45 € je Sitzung vor. Angesichts dessen wird ein Mittelwert dieser beiden Entschädigungsbeträge in Höhe von 55 € je Sitzung vorgeschlagen.

 

Für außerhalb des Sitzungsorts (in der Regel: Kösching) wohnende Aufsichtsratsmitglieder soll eine Wegstreckenentschädigung entsprechend Art. 6 Abs. 1 des Bayer. Reisekostengesetzes gezahlt werden (derzeit 35 Cent je Kilometer), höchstens jedoch die nach dem geltenden Steuerrecht als steuerfrei anerkannte Wegstreckenentschädigung. Im Übrigen soll für die Entschädigung der Aufsichtsräte die o.g. Entschädigungssatzung entsprechend gelten.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreissausschusses:

Der Landrat wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Klinikallianz Mittelbayern GmbH einen Beschluss über die Festlegung der Aufwandsentschädigung und Reisekostenerstattung für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Klinikallianz Mittelbayern GmbH mit den oben genannten Eckpunkten (Aufwandsentschädigung: 55 € je Sitzung; Reisekostenerstattung: 35 Cent je Kilometer) zu fassen.

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreissausschusses:

Der Landrat wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Klinikallianz Mittelbayern GmbH einen Beschluss über die Festlegung der Aufwandsentschädigung und Reisekostenerstattung für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Klinikallianz Mittelbayern GmbH mit den oben genannten Eckpunkten (Aufwandsentschädigung: 55 € je Sitzung; Reisekostenerstattung: 35 Cent je Kilometer) zu fassen.

 

 


Anwesend:                                   53

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                53

Nein-Stimmen:                              0