Sachverhalt/Begründung

 

Nach der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung hat der Kreistag diese bis zum 30.06. des übernächsten Jahres festzustellen hat und auch über die Entlastung zu beschließen.

 

Im Rahmen der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 09.10.2012 wurde die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 vorgenommen. Dabei wurde der Bericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes zu Grunde gelegt. Weitere Prüfungshandlungen, insbesondere Einzelprüfungen, wurden nicht vorgenommen. Der Feststellung und der Entlastung durch den Kreistag steht somit nichts entgegen.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen, die Feststellung und Entlastung der örtlich geprüften Jahresrechnung 2011 durch den Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO vorzunehmen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

 

a)    Feststellung der Jahresrechnung 2011:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2011 stellt der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO diese in Solleinnahmen und in den Sollausgaben mit jeweils 81.038.175,87 € fest.

 

b)    Entlastung der Jahresrechnung 2011:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2011 erteilt der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung.

 

 


Herr Bals verlässt die Sitzung vorübergehend um 16:18 Uhr.

 

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

 

a)    Feststellung der Jahresrechnung 2011:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2011 stellt der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO diese in Solleinnahmen und in den Sollausgaben mit jeweils 81.038.175,87 € fest.

 

b)    Entlastung der Jahresrechnung 2011:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2011 erteilt der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung.

 

 


Anwesend:                                   51

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                49

Nein-Stimmen:                              0

 

Herr Landrat Martin Wolf und Herr Westner nehmen an der Abstimmung nicht teil.