Sachverhalt/Begründung

Bekanntlich ist in der Nacht vom 05. auf 06.07.2012 im Neubau der Dreifachsporthalle der Realschule Geisenfeld ein Wasserschaden aufgetreten. Die Öffnung einer Kernbohrung wurde nicht fachgerecht verschlossen, so dass ein auftretender Gewitterregen nachts den Wassereintritt ins Gebäude verursachte.

 

Der entstandene Schaden in Höhe von insgesamt 24.084,60 € wurde inzwischen komplett behoben, wobei mit keinen sogenannten Folgeschäden aufgrund des Wassereintritts zu rechnen ist. Die Aufwendungen ergaben sich unter anderem für Fliesenarbeiten, Bodenbelagsausbesserungen, Trocknungskosten sowie Honorarforderungen

 

Die zuständige Zürich-Versicherung wird im Rahmen der sogenannten Bauleistungsversicherung den Schadenfall in Höhe von 18.770,13 € abwickeln. Die Honorarkosten in Höhe von 5.314,74 € ersetzt die Haftpflichtversicherung der ursächlich für den Schaden verantwortlichen Sanitärfirma.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Information zur Kenntnis.

 


 

Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Information zur Kenntnis.