Sitzung: 10.12.2012 Kreisausschuss
Vorlage: 2012/1497
Sachverhalt/Begründung
Der
Kreistag hat in seiner Sitzung am 26. September 2012 der Errichtung der
Klinikallianz Mittelbayern GmbH als Holding der beiden
Krankenhausbetriebsgesellschaften der Landkreise Eichstätt, Pfaffenhofen und
Kelheim zugestimmt. Diesem Beschluss lag der Entwurf des Gesellschaftsvertrags
vom 3.9.2012 zugrunde.
Nach
dieser Beschlussfassung hat das mit der Beurkundung betraute Eichstätter
Notariat den Gesellschaftsvertrag dem Registergericht (Amtsgericht Ingolstadt)
vorgelegt. Notariat und Registergericht halten folgende kleinere, vornehmlich
redaktionelle Ergänzungen des Gesellschaftsvertrags für erforderlich:
§ 1
Abs. 3 wird ergänzt: „Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr, das mit dem auf die
Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister folgenden 31. Dezember endet.“
§ 4
Abs. 2: Die Geschäftsanteile der Gesellschafter werden durchnummeriert.
§ 6
Abs. 3: „Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch
zwei Geschäftsführer oder im
Verhinderungsfalle durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem
Prokuristen vertreten.“
§
17 (neu): Salvatorische Klausel: „Sollten
sich eine Bestimmung oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags als unwirksam
erweisen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Die Gesellschafter sind in einem solchen Fall verpflichtet, anstelle der
unwirksamen Regelung eine dem Sinn und Zweck des Vertrags entsprechende
Bestimmung zu treffen, durch die gesetzlich zulässig ein der unwirksamen
Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.“
Zudem
muss der Gesellschaftsvertrag um eine Übergangsvorschrift ergänzt werden, weil
die Klinikallianz bereits zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung über Geschäftsführer
verfügen muss, damit sie handlungsfähig ist. Nach dem vom Kreistag gebilligten
Gesellschaftsvertrag werden die Geschäftsführer durch den Aufsichtsrat berufen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats wiederum werden von der
Gesellschafterversammlung bestellt, und zwar nach vorherigen Beschlüssen der
Kreistage der Landkreise Eichstätt, Pfaffenhofen und Kelheim. Die
Aufsichtsratssitzung und damit auch die Bestellung der Geschäftsführer können
erst im Januar 2013 erfolgen, da der Kreistag des Landkreises Pfaffenhofen erst
am 17.12.2012 über die Benennung von Aufsichtsratsmitgliedern beschließen wird
(der Eichstätter Kreistag hat darüber bereits im September entschieden). Die
Durchführung von Aufsichtsratssitzung und Geschäftsführerbestellung erst im
Januar 2013 ist offenkundig zu spät. Daher muss für den Zeitraum bis zur ersten
Aufsichtsratssitzung die Gesellschafterversammlung ermächtigt werden, die
Geschäftsführer zu bestellen und damit in Zusammenhang stehende Beschlüsse (wie
z.B. über die Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot) zu fassen. Demgemäß
enthält § 6 des Gesellschaftsvertrags auf Vorschlag des Notariats nunmehr einen
neuen Absatz 7 mit folgendem Wortlaut: „Abweichend
von Abs. 1 und 4 ist die Gesellschafterversammlung berechtigt, 1. bei der
Gründung der Gesellschaft bis zu drei Geschäftsführer zu bestellen sowie deren
Vertretungsbefugnis festzulegen und eine Befreiung von den Beschränkungen des §
181 BGB zu erteilen und 2. bis zur ersten Sitzung des Aufsichtsrats die unter §
7 Abs. 5 Nr. 1 bis 6 und 9 aufgeführten Aufgaben anstelle des Aufsichtsrats zu
übernehmen.“
Anschließend
liegen die Zuständigkeiten wieder beim Aufsichtsrat. Dessen Rechte werden also
durch die zitierte Übergangsregelung nicht verkürzt. Gleiches gilt für den
Kreistag. Dieser hat in seiner Sitzung am 26. September 2012 dem Abschluss
eines Konsortialvertrags zugestimmt. In dessen § 6 sind die Mitglieder der
Geschäftsführung der Klinikallianz namentlich aufgeführt (Gunther Schlosser,
Lorenz Meier, Marco Woedl). Diese wurden demgemäß und aufgrund der vorgenannten
Ergänzung in einer bei GmbH-Gründung im Notariat einberufenen
Gesellschafterversammlung am 23.11.2012 zu Geschäftsführern bestellt. Diese
Bestellung wurde ebenso wie der Gesellschaftsvertrag mit den vorgenannten Ergänzungen
am 23.11.2012 notariell beurkundet.
Diese
Urkunde (URNr. P 1438/2012) ist vom Kreistag zu genehmigen.
Beschlussvorschlag:
Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:
Die
Urkunde der Notarin Dr. Philipp, Eichstätt, vom 23.11.2012, URNr. P 1438/2012,
betreffend die Gründung der Klinikallianz Mittelbayern GmbH wird genehmigt.
Beschluss:
Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:
Die
Urkunde der Notarin Dr. Philipp, Eichstätt, vom 23.11.2012, URNr. P 1438/2012,
betreffend die Gründung der Klinikallianz Mittelbayern GmbH wird genehmigt.
Anwesend: 13
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0