Sachverhalt/Begründung

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 26. September 2012 der Errichtung der Klinikallianz Mittelbayern GmbH als Holding der beiden Krankenhausbetriebsgesellschaften der Landkreise Eichstätt, Pfaffenhofen und Kelheim zugestimmt. Diesem Beschluss lag der Entwurf des Gesellschaftsvertrags vom 3.9.2012 zugrunde.

 

Nach dieser Beschlussfassung hat das mit der Beurkundung betraute Eichstätter Notariat den Gesellschaftsvertrag dem Registergericht (Amtsgericht Ingolstadt) vorgelegt. Notariat und Registergericht halten folgende kleinere, vornehmlich redaktionelle Ergänzungen des Gesellschaftsvertrags für erforderlich:

 

§ 1 Abs. 3 wird ergänzt: „Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr, das mit dem auf die Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister folgenden 31. Dezember endet.“

 

§ 4 Abs. 2: Die Geschäftsanteile der Gesellschafter werden durchnummeriert.

 

§ 6 Abs. 3: „Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder im Verhinderungsfalle durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten.“

 

§ 17 (neu): Salvatorische Klausel: „Sollten sich eine Bestimmung oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags als unwirksam erweisen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Gesellschafter sind in einem solchen Fall verpflichtet, anstelle der unwirksamen Regelung eine dem Sinn und Zweck des Vertrags entsprechende Bestimmung zu treffen, durch die gesetzlich zulässig ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.

 

Zudem muss der Gesellschaftsvertrag um eine Übergangsvorschrift ergänzt werden, weil die Klinikallianz bereits zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung über Geschäftsführer verfügen muss, damit sie handlungsfähig ist. Nach dem vom Kreistag gebilligten Gesellschaftsvertrag werden die Geschäftsführer durch den Aufsichtsrat berufen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats wiederum werden von der Gesellschafterversammlung bestellt, und zwar nach vorherigen Beschlüssen der Kreistage der Landkreise Eichstätt, Pfaffenhofen und Kelheim. Die Aufsichtsratssitzung und damit auch die Bestellung der Geschäftsführer können erst im Januar 2013 erfolgen, da der Kreistag des Landkreises Pfaffenhofen erst am 17.12.2012 über die Benennung von Aufsichtsratsmitgliedern beschließen wird (der Eichstätter Kreistag hat darüber bereits im September entschieden). Die Durchführung von Aufsichtsratssitzung und Geschäftsführerbestellung erst im Januar 2013 ist offenkundig zu spät. Daher muss für den Zeitraum bis zur ersten Aufsichtsratssitzung die Gesellschafterversammlung ermächtigt werden, die Geschäftsführer zu bestellen und damit in Zusammenhang stehende Beschlüsse (wie z.B. über die Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot) zu fassen. Demgemäß enthält § 6 des Gesellschaftsvertrags auf Vorschlag des Notariats nunmehr einen neuen Absatz 7 mit folgendem Wortlaut: „Abweichend von Abs. 1 und 4 ist die Gesellschafterversammlung berechtigt, 1. bei der Gründung der Gesellschaft bis zu drei Geschäftsführer zu bestellen sowie deren Vertretungsbefugnis festzulegen und eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB zu erteilen und 2. bis zur ersten Sitzung des Aufsichtsrats die unter § 7 Abs. 5 Nr. 1 bis 6 und 9 aufgeführten Aufgaben anstelle des Aufsichtsrats zu übernehmen.“

 

Anschließend liegen die Zuständigkeiten wieder beim Aufsichtsrat. Dessen Rechte werden also durch die zitierte Übergangsregelung nicht verkürzt. Gleiches gilt für den Kreistag. Dieser hat in seiner Sitzung am 26. September 2012 dem Abschluss eines Konsortialvertrags zugestimmt. In dessen § 6 sind die Mitglieder der Geschäftsführung der Klinikallianz namentlich aufgeführt (Gunther Schlosser, Lorenz Meier, Marco Woedl). Diese wurden demgemäß und aufgrund der vorgenannten Ergänzung in einer bei GmbH-Gründung im Notariat einberufenen Gesellschafterversammlung am 23.11.2012 zu Geschäftsführern bestellt. Diese Bestellung wurde ebenso wie der Gesellschaftsvertrag mit den vorgenannten Ergänzungen am 23.11.2012 notariell beurkundet.

 

Diese Urkunde (URNr. P 1438/2012) ist vom Kreistag zu genehmigen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

Die Urkunde der Notarin Dr. Philipp, Eichstätt, vom 23.11.2012, URNr. P 1438/2012, betreffend die Gründung der Klinikallianz Mittelbayern GmbH wird genehmigt.

 

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

Die Urkunde der Notarin Dr. Philipp, Eichstätt, vom 23.11.2012, URNr. P 1438/2012, betreffend die Gründung der Klinikallianz Mittelbayern GmbH wird genehmigt.

 

 


Anwesend:                                   13

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                13

Nein-Stimmen:                              0