Sachverhalt/Begründung

 

Aufgrund einer Änderung der Geschäftsverteilung wurde in der Abteilung 2 – Soziales, Allgemeine Rechtsfragen –das Kreisjugendamt in Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung umbenannt.

 

Diese Bezeichnung stellt das breite Spektrum des Jugendamtes differenzierter dar und wird auch den tatsächlichen Leistungen, die erbracht werden, gerechter. Im Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung werden vorrangig Familien bei der Ausübung ihrer Erziehungsaufgaben beraten und unterstützt, Jugendliche und junge Volljährige können sich zum Teil auch ohne Eltern Information, Rat und Hilfe holen. Im Zuge des gesamten Kindertagesstättenausbaus wurde durch den Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes dem Bereich Bildung ein sehr hoher Stellenwert zugemessen. Die Jugendhilfe hat diesbezüglich den Auftrag, die Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben weiterzugeben, die Einrichtungen diesbezüglich zu beraten und gegebenenfalls zu überprüfen. 2006 wurde das Bayerische Kinder- und Jugendhilfegesetz durch das „Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG)“ ersetzt, sodass auch diesbezüglich eine Änderung der Satzung von 1996 durchzuführen ist.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 26.11.2012 einer entsprechenden Satzungsanpassung bereits zugestimmt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

Die Umbenennung des Kreisjugendamtes in Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung wird befürwortet. Die Jugendamtssatzung wird in der vorliegenden Form genehmigt.

 

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

Die Umbenennung des Kreisjugendamtes in Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung wird befürwortet. Die Jugendamtssatzung wird in der vorliegenden Form genehmigt.

 

 


Anwesend:                                   12

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                12

Nein-Stimmen:                              0