Sachverhalt/Begründung

 

Zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Wertstofferfassung war angedacht mit dem Gebührenbescheid einen Fragebogen bezüglich Kundenzufriedenheit des Hol- und Bringsystems zu versenden.

Da zum derzeitigen Zeitpunkt jedoch noch keine konkreten Vorgaben vom Wertstoffgesetz vorliegen, können keine Aussagen über Erfassungsquoten, Zuständigkeiten (privater oder öffentlicher Entsorger) oder Produktverantwortung getroffen werden. Ohne diese Vorgaben wäre eine Änderung des derzeitigen Abfallwirtschaftskonzepts verfrüht.

Im Übrigen haben alle Fraktionen im Kreistag anlässlich der Klausur am 16./17: November bekundet, dass sie derzeit an der Organisation der Abfallwirtschaft im Landkreis keinen Handlungsbedarf erkennen.

Das neue Wertstoffgesetz tritt frühestens 2015 in Kraft. Sobald der Entwurf des Gesetzes vorliegt, kann das Abfallwirtschaftskonzept fortentwickelt werden. Zu diesem Zeitpunkt wäre eine Bürgerumfrage sinnvoll.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Es wird daher vorgeschlagen, die Bürgerumfrage derzeit nicht durchzuführen.

 

 

 


Beschluss:

 

Es wird daher vorgeschlagen, die Bürgerumfrage derzeit nicht durchzuführen.

 

 

 


Anwesend:                                   13

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                11

Nein-Stimmen:                              2