Sitzung: 10.12.2012 Kreisausschuss
Vorlage: 2012/1476
Sachverhalt/Begründung
In Zusammenarbeit des 1. Vorsitzenden der Sportkommission
des Landkreises, Herrn Florian Weiß mit Herrn Landrat
Richtlinien des Landkreises
Pfaffenhofen
für die Würdigung
langjähriger ehrenamtlicher Tätigkeit
in wirtschaftlichen,
sozialen, kulturellen, sportlichen
und kirchlichen
Organisationen
(ausgenommen politische
Vereinigungen, Hilfs- und Rettungsorganisationen)
1.
Ehrenamtlich tätige Personen können geehrt werden, wenn sie
für eine o.g. Organisation mit Sitz im Landkreis Pfaffenhofen das Amt
-
des 1. Vorsitzenden 15 Jahre
-
des 2. oder 3. Vorsitzenden, Hauptkassiers, Schriftführers,
Jugendleiters des Vereins oder als Leiter einer selbstständigen Abteilung eines
größeren Vereins 20 Jahre
-
inne haben oder bis vor 2 Jahren hatten.
-
Sonderfälle, die aktiv, ehrenamtlich und in besonderer Weise
25 Jahre tätig waren
2.
Weitere Ehrung
Ehrenamtlich tätige Personen, welche den unter Ziff. 1
genannten Zeitraum deutlich überschreiten, können erneut für eine Ehrung
vorgeschlagen werden.
3.
Die Vorschläge sind mit ausführlicher schriftlicher
Begründung von den Vereinen, Verbänden, Organisationen oder Gemeinden beim
Landratsamt einzureichen.
4.
Der Vorschlag muss folgende Angaben erhalten:
a)
Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Vereinszugehörigkeit
der zu ehrenden Person
b)
Art und Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit
c)
Anlass, Art und Zeitpunkt der bisherigen Ehrungen
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss stimmt den Richtlinien für die Würdigung langjähriger ehrenamtlicher Tätigkeit in wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, sportlichen und kirchlichen Organisationen zu.
Beschluss:
Der Kreisausschuss stimmt den Richtlinien für die Würdigung langjähriger ehrenamtlicher Tätigkeit in wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, sportlichen und kirchlichen Organisationen zu.