Sachverhalt/Begründung

 

In Zusammenarbeit des 1. Vorsitzenden der Sportkommission des Landkreises, Herrn Florian Weiß mit Herrn Landrat Martin Wolf wurden neue Richtlinien für die Würdigung langjähriger ehrenamtlicher Tätigkeit in wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, sportlichen und kirchlichen Organisationen vorgeschlagen:

 

 

Richtlinien des Landkreises Pfaffenhofen

für die Würdigung langjähriger ehrenamtlicher Tätigkeit

in wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, sportlichen

und kirchlichen Organisationen

(ausgenommen politische Vereinigungen, Hilfs- und Rettungsorganisationen)

 

 

1.    Ehrenamtlich tätige Personen können geehrt werden, wenn sie für eine o.g. Organisation mit Sitz im Landkreis Pfaffenhofen das Amt

 

-       des 1. Vorsitzenden 15 Jahre

-       des 2. oder 3. Vorsitzenden, Hauptkassiers, Schriftführers, Jugendleiters des Vereins oder als Leiter einer selbstständigen Abteilung eines größeren Vereins 20 Jahre

 

-       inne haben oder bis vor 2 Jahren hatten.

 

-       Sonderfälle, die aktiv, ehrenamtlich und in besonderer Weise 25 Jahre tätig waren

 

2.    Weitere Ehrung

Ehrenamtlich tätige Personen, welche den unter Ziff. 1 genannten Zeitraum deutlich überschreiten, können erneut für eine Ehrung vorgeschlagen werden.

 

3.    Die Vorschläge sind mit ausführlicher schriftlicher Begründung von den Vereinen, Verbänden, Organisationen oder Gemeinden beim Landratsamt einzureichen.

 

4.    Der Vorschlag muss folgende Angaben erhalten:

 

a)         Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Vereinszugehörigkeit der zu ehrenden Person

b)         Art und Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit

c)         Anlass, Art und Zeitpunkt der bisherigen Ehrungen

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss stimmt den Richtlinien für die Würdigung langjähriger ehrenamtlicher Tätigkeit in wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, sportlichen und kirchlichen Organisationen zu.

 

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss stimmt den Richtlinien für die Würdigung langjähriger ehrenamtlicher Tätigkeit in wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, sportlichen und kirchlichen Organisationen zu.

 

 


Anwesend:                                   12

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                12

Nein-Stimmen:                              0