Von Unterzeichner wurde auf die Tischvorlagen hingewiesen. In der Tischvorlage mit den Handlungsfeldern wurde festgestellt, dass in 35 Fällen der Landkreis Ansprechpartner und Akteur ist, in 38 Fällen wurde die Gemeinde als zuständig erachtet und bei 52 Maßnahmen sind in erster Linie die Wohlfahrtsverbände, Kassen, Seniorenbeauftragten usw. gefragt.

 

Eine weitere Einteilung als Arbeitspapier hat ergeben, dass 17 Maßnahmen kurzfristig erledigt werden könnten innerhalb eines Jahres, bei 40 Maßnahmen muss man von einer mittelfristigen Bearbeitungsdauer von bis zu fünf Jahren ausgehen und bei 14 Handlungsfeldern muss man dauerhaft sich mit dem Thema Senioren beschäftigen.

 

Anhand der zweiten Tischvorlage wurde aufgezeigt, welche Maßnahmen kurzfristig erledigt werden könnten, dabei wurde der Aufbau der weiteren Seniorenvertretungen erwähnt, Schulungen können kurzfristig angegangen werden, ebenfalls der Seniorenratgeber. Auch Hausärzte, Apotheken und andere Schnittstellen wie Pfarrämter können als Beratungsgrundlage mit dem Seniorenratgeber abgedeckt werden, auch die Bereitstellung des Seniorenratgebers im Internet auf der Homepage des Landkreises. Der Aufbau von festen Seniorenseiten in Gemeindeblättern und sonstigen örtlichen Publikationen kann kurzfristig angegangen werden, ebenfalls die regelmäßige Aktualisierung des Seniorenratgebers, jährliche Treffen der Seniorenbeauftragten auf der Basis des Seniorenbeirats sowie die Organisation von jährlichen Treffen aller in der Seniorenarbeit aktiven Personen und Institutionen unter dem Motto „Seniorenfrühstück, Seniorenforum, Seniorenworkshop oder Seniorentag“.

 

Am Schluss der Sitzung bedankte sich Herr Landrat Martin Wolf bei allen Teilnehmern und Mitwirkenden bei den zwei Workshopsitzungen und bei den drei Sozialhilfeausschusssitzungen. Bei allen erforderlichen Maßnahmen müsse jedoch beachtet werden, dass zunächst das Ehrenamt gefordert ist, an zweiter Stelle kommen die Träger, als drittes muss geprüft werden, welche Fördergelder erschlossen werden können und an vierter Stelle sehe er die Kommunalpolitik.

 

Herr Landrat Martin Wolf regte weiter an, dass zu den nunmehrigen Handlungsfeldern noch durch das Institut je eine Folie mit den Eckpunkten und wichtigsten Aufgaben erstellt werden soll.

 

Herr Dr. Jaufmann regte in diesem Zusammenhang weiter an, dass in den jährlichen Sozialausschusssitzungen jeweils über den Stand der Seniorenarbeit als fester Bestandteil berichtet werden könne.

 

Herr Kreisrat Reinhard Heinrich hat gebeten, für die Seniorenbeauftragten der Gemeinden eine Art Rollenbeschreibung zu erstellen, in der die Kompetenzen der Seniorenbeauftragten beschrieben werden. Eine Entscheidungsbefugnis sollte dabei nicht mit verbunden sein, diese liegt jeweils beim Gemeinderat.

 

Zum Schluss teilt Herr Landrat Martin Wolf das weitere Zeitfenster mit. Im Kreisausschuss am 10.12. und im Kreistag am 17.12. sollen die Eckpunkte des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes vorgetragen werden. Nach Erstellung des statistischen Teils hinsichtlich der Pflegebetreuung und Bedarfsprognose erfolgt dann die endgültige Beschlussfassung im Kreisausschuss und Kreistag.

 

 


Anwesend:                                  

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                                 

Nein-Stimmen: