Sachverhalt/Begründung

Mit Beschluss des Kreisausschusses vom 16.01.2012 hat der Landkreis Kelheim die Eingliederung einer südlich der B 16 liegenden Fläche von insgesamt 261.147 m² aus der Gemeinde Münchsmünster beantragt.

 

Das Gebiet ist unbewohnt.

 

Die Gemeinde Münchsmünster hat ihre Zustimmung erteilt.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm stimmt der vom Kreisausschuss des Landkreises Kelheim am 16.01.2012 beantragten Eingliederung in den Landkreis Kelheim zu.

 

Betroffen sind die Flurstücke Nr. 262, 494, 495, 495/2, 495/3, 496, 496/2, 500, 500/2, 500/3, 500/4, 500/5, 500/6, 500/7, 503/2, 520, 1360 und 1362 der Gemarkung Münchsmünster.

 

Die Umgliederungsfläche beträgt insgesamt 261.147 m².

 

Es besteht Einverständnis, dass im Umgliederungsgebiet das Recht der aufnehmenden Körperschaft gelten soll.

 

 


Beschluss:

Der Kreisausschuss des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm stimmt der vom Kreisausschuss des Landkreises Kelheim am 16.01.2012 beantragten Eingliederung in den Landkreis Kelheim zu.

 

Betroffen sind die Flurstücke Nr. 262, 494, 495, 495/2, 495/3, 496, 496/2, 500, 500/2, 500/3, 500/4, 500/5, 500/6, 500/7, 503/2, 520, 1360 und 1362 der Gemarkung Münchsmünster.

 

Die Umgliederungsfläche beträgt insgesamt 261.147 m².

 

Es besteht Einverständnis, dass im Umgliederungsgebiet das Recht der aufnehmenden Körperschaft gelten soll.

 

 


Anwesend:                                   12

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                12

Nein-Stimmen:                              0