Sachverhalt/Begründung

 

Auf Grundlage des neu ergänzten § 40 a der Kreisgeschäftsordnung, wonach der Kreistag Fachbeiräte einrichten kann und über deren Geschäftsordnung zu beschließen hat, wird der bisherige Wirtschaftsbeirat des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm als Fachbeirat des Landkreises eingerichtet. Der Wirtschaftsbeirat soll eine Funktion als Bindeglied zwischen dem Landkreis Pfaffenhofen und den Unternehmen erfüllen. Er soll im Rahmen des Aufbaus eines Netzwerks die Kontaktpflege der Unternehmen im Landkreis unterstützen, Einschätzungen zur Wirtschaftslage abgeben und über aktuelle wirtschaftliche Probleme berichten. Die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung für den Wirtschaftbeirat des Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den „Wirtschaftsbeirat im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm“ mit der für ihn gültigen Geschäftsordnung in der Fassung vom 26. September 2012 als Fachbeirat einzurichten.

 

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den „Wirtschaftsbeirat im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm“ mit der für ihn gültigen Geschäftsordnung in der Fassung vom 26. September 2012 als Fachbeirat einzurichten mit folgenden Ergänzungen:

 

§ 2 Nr. 1

Im Übrigen besteht der Beirat aus 20 Vertretern der Wirtschaft. Das Vorschlagsrecht steht hinsichtlich 10 Personen dem Landrat, hinsichtlich weiterer 10 Personen den im Kreistag vertretenen Parteien zu.

 

§ 5

Die Geschäftsordnung tritt am 01.11.2012 in Kraft.

 

 


Anwesend:                                   13

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                  8

Nein-Stimmen:                              5