Sachverhalt/Begründung

Eine vom Landkreis an das Grundbaulabor Aichach in Auftrag gegebene Voruntersuchung auf Schadstoffe vom 27.09.2011 mit 4 Bohrungen bis zu einer Tiefe von 55 cm in der Fahrbahn der Kreisstraße im Bereich der Ortsdurchfahrt Knodorf ergab eine Einordnung des Aushubmaterials in die Zuordnungsklasse Z0, d.h. das Material kann frei verbracht werden.

Im Zuge der Baumaßnahme an der Kreisstraße PAF 14 in der Ortsdurchfahrt Knodorf musste unbrauchbarer Boden im Straßenkoffer gegen frostsicheres Material ausgetauscht werden. Das Aushubmaterial wurde auf Grundlage der Voruntersuchung für die weitere Beprobung in einer firmeneigenen Kiesgrube Engelbrechtsmünster der bauausführenden Fa. BGS zwischengelagert.

Am 20.07.2012 wurden aus dem zwischengelagerten Aushub gemäß LAGA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) repräsentative Proben entnommen und Deklarationsuntersuchungen auf die LAGA-Parameter durchgeführt. Die Untersuchungsergebnisse ergaben gemäß Eckpunktepapier Anforderung an die Verfüllungen von Gruben und Brüchen eine Einstufung in die Kategorie Z1.2, d.h. eine Verwertung des Bodens im Sinne des Eckpunktepapiers ist nicht möglich und darf nur von einem zertifizierten Unternehmen über den nachgewiesenen Entsorgungsweg entsorgt werden.

Da der belastete Aushub, in der Annahme es handelt sich um unbelastetes Material lt. der Schadstoffuntersuchung des Grundbaulabors Aichach, in der Grube der Fa. BGS gelagert war, bestand akuter Handlungsbedarf das Aushubmaterial umgehend vorschriftsmäßig zu entsorgen.

Die Fa. BGS legte hierfür ein Nachtragsangebot für die Entsorgung des belasteten Materials in Höhe von  257.492,20 € vor. Vom Ingenieurbüro Eichenseher Ingenieure wurde das Nachtragsangebot auf Berechtigung und der Höhe nach geprüft.

Das Nachtragsangebot beinhaltet die Entsorgung von ca. 10.000 to belastetem Boden, ca. 3.800 m³ belastetes Material zwischenlagern und zum Zwischenlager transportieren, sowie die Vergütung für die kalkulierte Wiederverwendung des Aushubmaterials. Da das Material belastet war, konnte es nicht wie vorgesehen und kalkuliert wiederverwendet werden.

Die Regierung von Oberbayern erkennt diese zusätzlichen Kosten als zuwendungs-fähig an. Bei der Berechnung des Zuschusses werden die zusätzlich angefallenen Entsorgungskosten mit einbezogen.

Die Massen der Nachtragspositionen sind geschätzte Werte. Die genaue Höhe des Nachtrages kann daher erst nach Eingang der Wiegescheine des belasteten Materials, bzw. Aufstellung und Auswertung der Querprofile ermittelt werden.

O.a. Arbeiten haben sich erst während des Baufortschrittes ergeben und konnten daher nicht im Leistungsverzeichnis 15.03.2012 berücksichtigt werden.

 

Um Zustimmung der Nachträge in der vorläufig ermittelten Höhe von 257.492,20 € wird gebeten.

 

Die Genehmigung des Nachtrages erfordert eine Eilentscheidung, da das belastete Aushubmaterial umgehend entsorgt werden musste.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Vergabeausschuss hat die Eilentscheidung zur Kenntnis genommen.

 


 

Der Bau- und Vergabeausschuss hat die Eilentscheidung zur Kenntnis genommen.