Sachverhalt/Begründung

 

Unter Top 1 wurden die wesentlichen Ziele und Grundsätze der Partnerschaft sowie die Grundlagen der gemeinsamen Gesellschaft Klinikallianz Mittelbayern GmbH erläutert. Die Satzung zur Klinikallianz (Stand 03.09.2012) wurde den Kreisräten mit der Einladung versandt. Die wesentlichen Eckpunkte umfassen:

 

 

Gesellschafter Landkreise

                                      Eichstätt                              Pfaffenhofen              Kelheim

 

Stammkapital               300.000 €                            255.000 €                   45.000 €

Stimmgewichtung      50 %                                    zusammen 50 %

 

 

 

Gesellschafterversammlung

Vertreter sind die Landräte

Entscheidungen grundsätzlich mit ¾ Mehrheit.

 

 

Aufgaben/Zuständigkeit

                                                                                                                       

 

  1. Abschluss, Änderung, Beendigung von                                                      

Unternehmensverträgen

  1. Bestellung u. Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder                                
  2. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates                                              
  3. Änderung des Gesellschaftsvertrages                                                        
  4. Gründung, Erwerb/Übernahme u. Veräußerung von                                 

Unternehmen u. Beteiligungen

  1. Maßnahmen, die das Eigenkapital der Gesellschaft betreffen      
  2. Auflösung der Gesellschaft                                                             
  3. Festlegung der Aufwandsentschädigung u. Reisekosten für                     

die Mitglieder des Aufsichtsrates

 

In den Fällen der Ziffern 1 bis 8 holen die Vertreter der Gesellschafter vor jeder Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung die Zustimmung des Kreistages des jeweiligen Landkreises ein, es sei denn die Geschäftsordnung des Kreistages des jeweiligen Landkreises sieht eine andere Regelung vor.

 

 

Aufsichtsrat

 

Mitglieder

14 Mitglieder, davon 3 Landräte und folgende weitere Mitglieder:

EI                    PAF                KEH

6                      4                      1

 

Beschlüsse

Grundsätzlich einfache Mehrheit

¾ Mehrheit in besonderen Fällen

bei grundlegenden Entscheidungen Zustimmung KrT

 

Aufgaben/Zuständigkeit

 

  1. vertritt die Gesellschaft gegenüber der Geschäftsführung
  2. bestimmt die Anzahl der Geschäftsführer                                       ¾ Mehrheit
  3. beruft die Geschäftsführer                                                                           ¾ Mehrheit
  4. entlässt die Geschäftsführer
  5. schließt Anstellungsverträge mit den Geschäftsführern
  6. Überwachung der Geschäftsführung, erteilt die Entlastung

der Mitglieder der Geschäftsführung und entscheidet über

die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen ein

Mitglied der Geschäftsführung

  1. Prüfungsauftrag an Abschlussprüfer und bestellt

Abschlussprüfer

  1. Prüfung und Feststellung Jahresabschluss, Konzern-

abschluss, Lagebericht, Verwendung Jahresgewinn                                   ¾ Mehrheit

  1. Beschließt Befugnisse der Geschäftsführer zur

Alleinvertretung

  1. Genehmigt Wirtschaftsplan, Stellenplan und Finanzplan
  2. Geschäftsordnung für die Geschäftsführer 
  3. beschließt weitere Geschäftsführungsmaßnahmen:

 1. Übernahme bedeutsamer neuer Aufgaben                                            ¾ Mehrheit

            2. Hinzutreten weiterer Träger/Gesellschafter                                 Einstimmigkeit u. Zustimmung d. Gesellschafterver-sammlung

 3. Aufgabe von Standorten oder gleichbedeutende                                                                Maßnahmen                                                                                  Einstimmigkeit u.

                                                                                                         Zustimmung KrT

4. Erwerb, Veräußerung, Belastung von Grundstücken u. dgl.       ¾ Mehrheit

 5. Bestellung von Prokuristen                                                                     ¾ Mehrheit

 6. Errichtung, Schließung, Verlagerung von med.

     Abteilungen                                                                                              ¾ Mehrheit

 7. Einrichtung von Stellen für nicht tarifgebundene Führungskräfte

 

 

Beratung über Einrichtung, Schließung oder Verlagerungen von medizinischen Abteilungen der Beteiligungsgesellschaften

 

Weisungsrechte der Landkreise gegenüber den von ihm entsandten Aufsichtsratsmitgliedern sind generell vorbehalten

 

Besonderheit bei Gesellschafterversammlung von Beteiligungsgesellschaften: Bevor Mitglieder der Geschäftsführung an Beschlussfassungen der Beteiligungsgesellschaften mitwirken, holen sie die Zustimmung des Aufsichtsrates der Holding ein.

 

 

Geschäftsführung

 

Mitglieder                  einen oder mehrere Geschäftsführer

                                   Prokurist möglich

Kompetenz               Vertretung der Gesellschaft nach Außen

 

 

Zur Sicherstellung der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft übernimmt die Holding Geschäftsführungsaufgaben in der Betriebs-GmbH. Einzelheiten sind in einem Vertrag, dem sog. Managementvertrag, zu regeln. Dieser Managementvertrag ist ein Unternehmensvertrag im Sinne von § 9 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Kreistag stimmt der Errichtung der Klinikallianz Mittelbayern GmbH auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs des Gesellschaftsvertrags (Stand: 3.9.2012) zu und ermächtigt den Landrat zur Vertragsunterzeichnung.

 

2.    Der Kreistag ermächtigt den Landrat, in der Gesellschafterversammlung der Klinikallianz Mittelbayern GmbH über einen Managementvertrag zwischen der Klinikallianz Mittelbayern GmbH und der Ilmtalklinik GmbH zu beschließen und diesen Vertrag dem Kreisausschuss zur abschließenden Genehmigung vorzulegen.

 

 

 


Beschluss:

 

1.    Der Kreistag stimmt der Errichtung der Klinikallianz Mittelbayern GmbH auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs des Gesellschaftsvertrags (Stand: 3.9.2012) mit der Ergänzung der zwei Sätze in § 7 Abs. 6 zuzustimmen und den Landrat zur Vertragsunterzeichnung zu ermächtigen.

 

2.    Der Kreistag ermächtigt den Landrat, in der Gesellschafterversammlung der Klinikallianz Mittelbayern GmbH über einen Managementvertrag zwischen der Klinikallianz Mittelbayern GmbH und der Ilmtalklinik GmbH zu beschließen und diesen Vertrag dem Kreisausschuss zur abschließenden Genehmigung vorzulegen.

 

 

 


Anwesend:                                   49

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                47

Nein-Stimmen:                              2