Sachverhalt/Begründung

Der Landkreis Pfaffenhofen hat 2003 den 1. Bauabschnitt des straßenbegleitenden Geh- und Radweges von Pfaffenhofen – Tegernbach gebaut.

Vom Bau- und Vergabeausschuss wurde in der Sitzung am 21.02.2007 der Grundsatzbeschluss zum Weiterbau des Geh- und Radweges nach Tegernbach gefasst.

 

Von der Stadt Pfaffenhofen und dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm konnten die notwendigen Flächen für den Bau des Rad- und Gehweges bis auf eine Teilfläche aus dem Grundstück Fl.Nr. 1432 erworben bzw. gesichert werden.

Da alle Bemühungen die für den Bau des geplanten Geh- und Radweges notwendigen Flächen aus dem Grundstück Fl.Nr. 1432 auf gütlichen Wege zu erwerben gescheitert sind, wurde vom Bau- und Vergabeausschuss in der Sitzung am 14.12.2011 beschlossen, den Grunderwerb für vorgenanntes Grundstück über ein Enteignungsverfahren zu sichern.

 

Vor Einleitung des Enteignungsverfahrens sollte gemäß der Enteignungsbehörde eine schriftliche Stellungnahme bei der Regierung von Oberbayern hinsichtlich der Erfordernis eines Planfeststellungsverfahrens für den Neubau eines Geh- und Radweges an der Kreisstraße PAF 4 eingeholt werden.

 

Mit Schreiben der Regierung von Oberbayern vom 10.04.2012 wurde dem Landkreis mitgeteilt, dass für den geplanten Bau eines Geh- und Radweges an der Kreisstraße PAF 4 ein straßenrechtliches Planfeststellungsverfahren nach Art. 36 ff BayStrWG i. V. m. Art. 72 ff BayVwVfG durchzuführen ist. Für die Begründung zur Durchführung des Planfeststellungsverfahrens wird auf das Schreiben der Reg. Obb. vom 10.04.2012 verwiesen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Vergabeausschuss stimmt einem Planfeststellungsverfahren für den Neubau eines Geh- und Radweges an der Kreisstraße PAF 4 nach Tegernbach (BA2) zu.

 

 


Beschluss:

Der Bau- und Vergabeausschuss stimmt einem Planfeststellungsverfahren für den Neubau eines Geh- und Radweges an der Kreisstraße PAF 4 nach Tegernbach (BA2) zu.

 

 


Anwesend:                                   15

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                15

Nein-Stimmen:                              0