Sitzung: 19.12.2011 Kreistag
Vorlage: 2011/1298
Sachverhalt/Begründung
Nach der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung hat der Kreistag diese bis zum 30.06. des übernächsten Jahres festzustellen hat und auch über die Entlastung zu beschließen.
Im Rahmen der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 25.10.2011 wurde die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2010 vorgenommen. Dabei wurde der Bericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes zu Grunde gelegt. Weitere Prüfungshandlungen, insbesondere Einzelprüfungen, wurden nicht vorgenommen. Der Feststellung und der Entlastung durch den Kreistag steht somit nichts entgegen.
Es wird deshalb vorgeschlagen, die Feststellung und Entlastung der örtlich geprüften Jahresrechnung 2010 durch den Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO vorzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt auf
Empfehlung des Kreisausschusses:
a) Feststellung
der Jahresrechnung 2010:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2010 stellt
der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO diese in Solleinnahmen und in den
Sollausgaben mit jeweils 79.353.907,03 € fest.
b) Entlastung
der Jahresrechnung 2010:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2010 erteilt
der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung.
Beschluss:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des
Kreisausschusses:
a) Feststellung
der Jahresrechnung 2010:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2010 stellt
der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO diese in Solleinnahmen und in den Sollausgaben
mit jeweils 79.353.907,03 € fest.
b) Entlastung
der Jahresrechnung 2010:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2010 erteilt
der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung.
Anwesend: 56
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 56
Nein-Stimmen: 0
Herr Westner nimmt an der Abstimmung nicht teil.