Sachverhalt/Begründung

 

Nach Art. 20 Abs. 3 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) i.V.m. § 13 Abs. 1 der Ausführungsverordnung zum Feuerwehrgesetz (AVBayFwG) wird die Entschädigung der Dienstgrade der Feuerwehren (Kreisbrandrat, Kreisbrandinspektor, Kreisbrandmeister) vom Landkreis festgesetzt und muss sich in einem bestimmten Rahmen halten.

 

Die Rahmensätze bewegen sich seit 01.03.2010 in folgender Höhe:

            Kreisbrandrat             809,60 €   -   1.315,60 €

            Kreisbrandinspektor   445,30 €   -      809,60 €

            Kreisbrandmeister     182,20 €   -      313,80 €

 

Der Landkreis Pfaffenhofen gewährt derzeit den Dienstgraden der Feuerwehren folgende Entschädigung:

            Kreisbrandrat             960,70 €

            Kreisbrandinspektor   447,20 €

            Kreisbrandmeister     182,70 €

 

Eine Umfrage bei den Nachbarlandkreisen hat ergeben, dass die Entschädigungen der Dienstgrade der Feuerwehren sich zumindest im Mittelwert der Rahmensätze befinden. Das Ergebnis ist in der Anlage dargestellt.

 

Bei der Festsetzung der Höhe der Entschädigung ist gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 AVBayFwG insbesondere auch zu berücksichtigen, welchen Umfang die mit dem Amt verbundene Tätigkeit hat.

Im Landkreis Pfaffenhofen wurde die personelle Situation der Kreisbrandinspektion durch Bestellung zusätzlicher Kreisbrandmeister zwar verbessert, liegt aber einer von uns im Jahre 2007 durchgeführten Umfrage zufolge bei der Personalstärke weiterhin unter dem Durchschnitt anderer Landkreise. Die Belastung der Inspektionsmitglieder ist aber wegen der durch den Landkreis führenden Autobahnstrecken und der vorhandenen Betriebe mit großem Gefahrenpotential im Vergleich zu vielen anderen Landkreisen höher.

 

Es wird vorgeschlagen, die Inspektionsmitglieder ab 01.01.2012 wie folgt zu entschädigen.

            Kreisbrandrat             1.120,-- €/Monat

            Kreisbrandinspektor      630,-- €/Monat

            Kreisbrandmeister        280,-- €/Monat

 

Die laufende Erhöhung der Entschädigung richtet sich nach § 13 Abs. 2 AVBayFwG.

 

Neben der Aufwandsentschädigung sollen die Dienstgrade der Feuerwehren wie bisher Reisekostenvergütung nach dem Reisekostenrecht erhalten. Allerdings wird für Fahrten innerhalb des Landkreises kein Tagegeld gezahlt.

 

 

 


Beschluss:

 

1. Entschädigung der Dienstgrade der Feuerwehren des Landkreises
Die Entschädigung nach § 13 Abs. 1 AVBayFwG wird
mit Wirkung ab 01.01.2012 wie folgt festgesetzt:
       Kreisbrandrat             1.120,-- €/Monat

            Kreisbrandinspektor      630,-- €/Monat

            Kreisbrandmeister        280,-- €/Monat

Die laufende Erhöhung der Entschädigung richtet sich nach § 13 Abs. 2 AVBayFwG.

 

2. Reisekostenvergütungen für die Dienstgrade der Feuerwehren
Neben der Aufwandsentschädigung erhalten die Dienstgrade der
Feuerwehren wie bisher Reisekostenvergütung nach dem Reisekostenrecht.
Für Fahrten innerhalb des Landkreises wird kein Tagegeld gezahlt.

 

 

 

 


Anwesend:                                   13

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                13

Nein-Stimmen:                              0