Sachverhalt/Begründung

 

Die CSU-Kreistagsfraktion hat beantragt, im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm eine Ehrenamtskarte einzuführen, weil das bürgerschaftliche Engagement Anerkennung und Würdigung verdient.

Der Antrag lautet wie folgt:

„Der Kreisausschuss bzw. Kreistag des Landkreises Pfaffenhofen möge beschließen:

Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, umgehend ein Konzept für die Einführung einer landkreisweiten PAF-Ehrenamtskarte auszuarbeiten und den zuständigen Gremien des Landkreises zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung: Das ehrenamtliche Engagement in unserer Gesellschaft ist unverzichtbar. Ehrenamtliche leisten in allen Bereichen wertvolle Arbeit und stellen sicher, dass durch ihren selbstlosen Einsatz die Lebensbedingungen in unserer Gemeinschaft positiv sind. Ob im karitativen Bereich, bei den Feuerwehren, bei den Sportvereinen, bei den kulturellen Vereinen, bei der Tafel – überall sorgen die Ehrenamtlichen dafür, dass die Lebensqualität positiv beeinflusst wird. Zudem wird das Heimatgefühl gestärkt, was zunächst Sicherheit und Vertrauen bringt. Es ist für die Gesellschaft selbstverständlich, dass ohne Eigennutz diese Tätigkeiten erfolgen. Trotzdem wäre es eine zusätzliche Anerkennung, wenn mittels einer PAF-Ehrenamtskarte ehrenamtlich Tätige eine kleine Anerkennung bekämen.

Beispiele in anderen Kommunen zeigen, dass viele Betriebe bereit sind, das Ehrenamt auch durch Rabatte zu würdigen. Dies ist Verhandlungssache und muss geklärt werden. Aber auch in öffentlichen Einrichtungen könnten solche Vorteile gewährt werden, wie z.B. beim Schwimmbadbesuch.

Insgesamt wertet die CSU-Kreistagsfraktion so eine PAF-Ehrenamtskarte als wichtigen Beitrag in der Gesellschaft und als Würdigung der vielen ehrenamtlich Tätigen. Zusätzlich könnte dies auch ein Anreiz sein, dass sich andere Personen ehrenamtlich einbringen.“

 

Bürgerinnen und Bürger, die sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich und freiwillig für andere und für die Gemeinschaft engagieren, bringen regelmäßig ihre Zeit, ihre Kompetenzen und in der Regel auch eigene finanzielle Mittel in ihre Arbeit ein. Das bürgerschaftliche Engagement nimmt deshalb eine strukturunterstützende Funktion wahr.

 

Der gesellschaftliche Zusammenhalt wird in hohem Maße von der oft wenig sichtbaren und unspektakulären Arbeit bestimmt, die Menschen freiwillig täglich erbringen. Das Engagement des Einzelnen für andere ist Grundlage für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Für eine gelebte Demokratie und ein menschliches Miteinander sind Ehrenamt, Bürgerschaftliches Engagement und Selbsthilfe von herausragender Bedeutung und unverzichtbare Voraussetzung.

 

Mit der Einführung der Ehrenamtskarte würde der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm das ehrenamtliche und freiwillige Engagement der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm würdigen.

 

Die Ehrenamtskarte ist ein Symbol für die Anerkennung der von den Bürgerinnen und Bürgern geleisteten Arbeiten im Rahmen des bürgerlichen Engagements. Darüber hinaus soll diese jedoch auch einen praktischen Nutzen, nämlich tatsächliche -finanzielle- Vorteile für die ehrenamtlich Tätigen beinhalten und somit zusätzlich einen Anreiz geben zu mehr Bürgerschaftlichem Engagement.

 

Eckdaten zur Bayerischen Ehrenamtskarte wie folgt:

Voraussetzungen

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Vollendung des 16. Lebensjahres

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Freiwilliges unentgeltliches Engagement in einem zeitlichen Umfang von durchschnittlich 5 Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich

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Ehrenamtskarte:

mindestens 2 Jahre bürgerschaftliches Engagement im genannten Umfang

Ehrenamtskarte Gold:

Mindestens 20 Jahre bürgerschaftliches Engagement im genannten Umfang oder Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten
Unterbrechungen sind möglich)

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Wohnort im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm und/oder Ausübung des Bürgerschaftlichen Engagements im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm

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Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig.

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Wenn das Bürgerschaftliche Engagement beendet wird, ist die Ehrenamtskarte bzw. die Ehrenamtskarte Gold unverzüglich an das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm zurückzugeben. (Ausnahme: Die Inhaber des Ehrenzeichen des Ministerpräsidenten erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.)

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Inhaber einer Juleica (Jugendleiterkarte) erhalten auf Wunsch ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte

 

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Die Ehrenamtskarte und Ehrenamtskarte Gold wird nur auf Antrag (Formulare unter www.landkreis-pfaffenhofen.de) ausgestellt.
Ein Vereinsvorstand oder dgl. bestätigt den Umfang der geleisteten Arbeit.

 

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Antrag und Ausstellung der Ehrenamtskarte sind kostenfrei. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Ausstellung einer Ehrenamtskarte.

 

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Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt grundsätzlich 3 Jahre.
Der Eindruck der Geltungsdauer erfolgt auf der Ehrenamtskarte.
Nach Ablauf der Geltungsdauer der Ehrenamtskarte bzw. der Ehrenamtskarte Gold ist diese neu zu beantragen (Ausnahme: Ehrenzeichen Ministerpräsident). Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.

 

 


Beschluss:

 

Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm führt die Bayerische Ehrenamtskarte ein und fördert damit aktiv das Bürgerschaftliche Engagement und wirkt darauf hin, dass sich noch mehr Menschen in ehrenamtlicher Weise betätigen. Deshalb soll dieses Bürgerschaftliche Engagement in der Gesellschaft sichtbar gemacht werden – durch die Ehrenamtskarte.

Es wird eine Halbtagsstelle im Landratsamt installiert.

 

 


Anwesend:                                   13

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                13

Nein-Stimmen:                              0