Sachverhalt/Begründung

Nach Auffassung der drei beteiligten Bauherrn erscheint es sinnvoll und zweckmäßig auf dem Dach der Dreifachsporthalle im Schulzentrum Geisenfeld eine Photovoltaikanlage zu errichten. Die Stadt Geisenfeld hat bereits ihr Interesse bekundet, über die städtische Stadtentwicklungsgesellschaft eine entsprechende Anlage zu installieren. Hierzu ist es allerdings erforderlich, dass die übrigen Bauherrn ihr Einverständnis erklären.

 

Der Verein „Hilfe für das behinderte Kind“ hat in seiner Sitzung vom 21.10.2011 einstimmig beschlossen, dass von ihm errichtete und finanzierte Hallendrittel zu einem jährlichen Pachtzins von 1,37 € je Quadratmeter zur Verfügung zu stellen. Die zu vermietende Dachfläche ist noch von dem zuständigen Planungsbüro zu ermitteln.

 

Es wird vorgeschlagen, den Dachflächenanteil des Landkreises ebenfalls zu den gleichen Konditionen zur Verfügung zu stellen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtentwicklungsgesellschaft Geisenfeld wird für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Dreifachsporthalle im Schulzentrum Geisenfeld der Dachflächenanteil des Landkreises Pfaffenhofen zu einem jährlichen Pachtzins von 1,37 € pro Quadratmeter zur Verfügung gestellt. Die zu verpachtende Dachfläche ist noch zu ermitteln.

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtentwicklungsgesellschaft Geisenfeld wird für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Dreifachsporthalle im Schulzentrum Geisenfeld der Dachflächenanteil des Landkreises Pfaffenhofen zu einem jährlichen Pachtzins von 1,37 € pro Quadratmeter zur Verfügung gestellt. Die zu verpachtende Dachfläche ist noch zu ermitteln.

 


Anwesend:                                   15

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                15             

Nein-Stimmen:                              0