Sachverhalt/Begründung

 

Seit über 20 Jahren ist im Vermögenshaushalt des Landkreises für das Technische Hilfswerk – Ortsgruppe Pfaffenhofen ein jährlicher Investitionszuschuss in Höhe von pauschal 2.500 € vorgesehen. Dieser Betrag kann vom THW abgerufen werden, falls ein Fahrzeug bzw. Gerät beschafft wird, das für Katastrophenschutzeinsätze im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm zu verwenden ist. Die Koordinierung des Einsatzes der bestehenden verschiedenen Hilfsorganisationen erfolgt durch die Kreisverwaltungsbehörde. Finanzielle Verpflichtungen des Landkreises gegenüber den Hilfsorganisationen sind damit jedoch nicht verbunden.

 

Da es sich um die Gewährung von freiwilligen Zuschüssen über 1.000 € handelt, ist nach § 30 bzw. § 31 der Geschäftsordnung des Kreistages insofern der Kreisausschuss zuständig.

 


Beschlussvorschlag:

Für das Technische Hilfswerk – Ortsverband Pfaffenhofen wird bis auf Weiteres im Rahmen einer freiwilligen Leistung ein jährlicher Investitionszuschuss in Höhe von 2.500 € für die Haushaltsjahre 2011 und folgende gewährt.

 


Beschluss:

 

Für das Technische Hilfswerk – Ortsverband Pfaffenhofen wird bis auf Weiteres im Rahmen einer freiwilligen Leistung ein jährlicher Investitionszuschuss in Höhe von 2.500 € für die Haushaltsjahre 2011 und folgende gewährt.

 


Anwesend:                                   13

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                13

Nein-Stimmen:                              0