Sachverhalt/Begründung

Die Gemeindeverbindungsstraße von der Kreisstraße PAF 14 bis Staatsstraße 2232 wurde am 01.01.1988 zur Kreisstraße PAF 17 aufgestuft.

 

In den Jahren 1970 und 1977 wurde die damalige Gemeindeversbindungsstraße erstmals ausgebaut.

Die Fahrbahn ist in einem sehr schlechten Zustand und entspricht mit einer Breite von ca. 5,80 m bis 6,0 m und einem ungenügendem Fahrbahnaufbau nicht mehr den heutigen Anforderungen des Schwerverkehrs aus der Bayeroil Raffineriegesellschaft.

Die Kosten für den Ausbau der Kreisstraße PAF 17 im Bauabschnitt 1 von der Einmündung PAF 14 bis zur Einmündung in die Industriestraße der Bayeroil Raffineriegesellschaft mit einer Ausbaulänge von ca.2,70 km betragen nach grober Schätzung rund 1,8 MIO Euro.

In den folgenden Jahren soll die Kreisstraße PAF 17 Bauabschnitt 2 von der Einmündung Bayeroil Raffineriegesellschaft bis zur Staatsstraße 2232 auf eine Länge von 400 m ausgebaut werden. Die Kosten für den Bauabschnitt 2 und der Sanierung der Wellenbachbrücke betragen nach erster grober Schätzung ca. 0,3 MIO Euro.

 

Es wird vorgeschlagen für den Ausbau der Kreisstraße PAF 17 von der Einmündung PAF 14 bis zur Staatsstraße 2232 die Ingenieurverträge in den Leistungsphasen 1 bis 2 und die Vermessungsarbeiten im Jahr 2011 zu beauftragen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 25.000 Euro.

Nach erfolgtem Grunderwerb sollen die Ingenieurverträge stufenweise in den Leistungsphasen 3 bis 9 vergeben werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

Für den Ausbau der Kreisstraße PAF 17 von der Einmündung der PAF 14 bis zur Staatsstraße 2232 werden die Planungsleistungen an das Ingenieurbüro Eichenseher, Pfaffenhofen vergeben. Zunächst wird nur der Auftrag für die Leistungsphasen 1 und 2 erteilt. Nach durchgeführtem Grunderwerb soll eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 3 bis 9 vorgenommen werden.

 


Beschlussvorschlag:

Für den Ausbau der Kreisstraße PAF 17 von der Einmündung der PAF 14 bis zur Staatsstraße 2232 werden die Planungsleistungen an das Ingenieurbüro Eichenseher, Pfaffenhofen vergeben. Zunächst wird nur der Auftrag für die Leistungsphasen 1 und 2 erteilt. Nach durchgeführtem Grunderwerb soll eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 3 bis 9 vorgenommen werden.

 


Anwesend:                                   13

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                13

Nein-Stimmen:                              0