Sitzung: 12.09.2011 Kreistag
Sachverhalt/Begründung
Herr Landrat Martin Wolf übernimmt den Vorsitz wieder.
Entschädigung der Stellvertreter des
Der Kreistag beschließt nach
Art. 30 Abs. 1 Nr. 12 und 7 LKrO über die Entschädigung der Stellvertreter des
1. Entschädigung für den gewählten
Stellvertreter
Die Entschädigung für den
gewählten Stellvertreter des
Für den gewählten Stellvertreter errechnet sich eine monatliche Entschädigung in Höhe von derzeit 1.555,77 € (20 % aus B 6, derzeit monatlich 7.778,83 €).
Hinzu kommt eine Wegstreckenentschädigung nach den Sätzen des Bayer. Reisekostenrechts ab dem Wohnort.
2. Entschädigung für den
weiteren Stellvertreter
Die Entschädigung für den
weiteren Stellvertreter des
Die monatliche Entschädigung für den weiteren Stellvertreter beläuft sich auf derzeit 777,88 € (10 % aus B 6).
Zusätzlich wird Wegstreckenentschädigung nach der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlicher Kreisräte und sonstiger Kreisbürger vom 01.05.2008, die mit heutiger Sitzung entsprechend angepasst wird, gewährt.
Beschluss:
Der Kreistag beschließt:
Die Entschädigung für den gewählten Stellvertreter des
Hinzu kommt eine Wegstreckenentschädigung nach den Sätzen des Reisekostenrechts ab dem Wohnort.
Für den weiteren Stellvertreter (Art. 36 LkrO) wird zum
gleichen Zeitpunkt die Entschädigung auf 10 % des
Zusätzlich wird Wegstreckenentschädigung nach der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlicher Kreisräte und sonstiger Kreisbürger gewährt.
Anwesend: 55
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 55
Nein-Stimmen: 0