Sachverhalt/Begründung

 

Mit Schreiben vom 28.07.2011 beantragt die Kath. Kirchenstiftung Oberhartheim für die Renovierung des Turmhelms der Wallfahrtskirche „Mariä Himmelfahrt“ in Oberhartheim mit Gesamtkosten von rund 170.000 € die Gewährung eines Kreiszuschusses.

 

Als das schiefe Turmkreuz zur Sanierung abgenommen wurde, zeigte sich das ganze Ausmaß der Schäden am Turmhelm. Eine fehlerhafte Falzung der Verblechung sorgte dafür, dass bei jedem Regenschauer Wasser eindringen konnte und alle Hölzer beschädigt wurden. Da es von der Glockenstube aus keinen Wartungsaufstieg gibt, konnten die Schäden lange Zeit unbemerkt bleiben.

 

Nach Auskunft der Unteren Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen handelt es sich bei den Gesamtkosten größtenteils um denkmalpflegerischen Mehraufwand. Nach den Richtlinien über die Gewährung von Kreiszuschüssen im Rahmen der Denkmalpflege wird vorgeschlagen, der Kath. Kirchenstiftung Oberhartheim für die Renovierung des Turmhelms der Wallfahrtskirche einen Kreiszuschuss in Höhe von 3.000 € zu gewähren.

 


Beschlussvorschlag:

Der Kath. Kirchenstiftung Oberhartheim wird für die Renovierung des Turmhelms der Wallfahrtskirche „Mariä Himmelfahrt“ mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 170.000 € ein Kreiszuschuss in Höhe von 3.000 € gewährt.

 


Beschluss:

 

Der Kath. Kirchenstiftung Oberhartheim wird für die Renovierung des Turmhelms der Wallfahrtskirche „Mariä Himmelfahrt“ mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 170.000 € ein Kreiszuschuss in Höhe von 3.000 € gewährt.

 


Anwesend:                                   12

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                12    

Nein-Stimmen:                              0