Nachtrag: 06.05.2011 Nummer 1

Sachverhalt/Begründung

 

Die Regierung von Oberbayern hat als Wahltermin für die Neuwahl des Landrats Sonntag, 17. Juli 2011 festgelegt.

 

a)    Der Kreisausschuss hat gemäß Art. 5 Abs. 1 GLKrWG den Wahlleiter für diese Wahl sowie dessen Stellvertreter zu berufen.
Berufen werden kann der Landrat, der Stellvertreter des Landrats, einer seiner weiteren Stellvertreter, ein sonstiger Kreisrat oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten des Landratsamts.

 

b)    Für die bei der Wahl ehrenamtlich Tätigen kann der Landkreis eine angemessene Entschädigung (sog. Erfrischungsgeld) vorsehen.

 


Beschluss

 

Herr Regierungsrat Wilhelm Weich wird zum Leiter der Landratswahl und Herr Regierungsamtsrat Heinz Taglieber zum Stellvertretenden Wahlleiter berufen.

Das sog. Erfrischungsgeld wird auf 20,00 € festgesetzt.

 


Anwesend:                                   11

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                11    

Nein-Stimmen:                              0