Sitzung: 11.04.2011 Kreistag
Vorlage: 2011/1167
Sachverhalt/Begründung
Während des Haushaltsjahres
2010 haben sich im Bereich des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts über- und
außerplanmäßige Ausgaben ergeben. Ein Teil dieser Ausgaben (bis zu 35.000,00 €
im Einzelfall) konnte gem. § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistages
durch den Landrat genehmigt werden. Ein weiterer Teil der Mehrausgaben (bis zu
100.000,00 €) fällt unter die Genehmigungspflicht des Kreisausschusses (§ 31
i.V.m. § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages). Der Rest der
Haushaltsüberschreitungen ist gemäß
§ 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages durch den Kreistag zu
billigen.
Es handelt sich um folgende Mehrausgaben:
|
Genehmigung |
Genehmigung |
Haushalt |
durch
Kreisausschuss |
durch Kreistag |
|
€ |
€ |
|
|
|
Verwaltungshaushalt |
126.737,57 |
269.819,43 |
|
|
|
Vermögenshaushalt |
233.813,81 |
0,00 |
|
|
|
insgesamt |
360.551,38 |
269.819,43 |
|
|
|
Durch den Kreisausschuss
sind bei zwei Deckungsringen im Verwaltungshaushalt und bei drei Haushaltsstellen
im Vermögenshaushalt über- und außerplanmäßige Ausgaben zu genehmigen.
Über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben, welche vom Kreistag zu genehmigen sind, sind im Haushaltsjahr 2010 bei einem Deckungsring (Gastschulbeiträge) im Verwaltungshaushalt angefallen. Im Vermögenshaushalt hat der Kreistag keine über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu genehmigen.
Die Genehmigung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben kann erteilt werden, da eine entsprechende Deckung gegeben ist.
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der Kreistag zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2010 in Höhe von 269.819,43 € nachträglich die Genehmigung.
Beschluss:
Gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der Kreistag zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2010 in Höhe von 269.819,43 € nachträglich die Genehmigung.