Sachverhalt/Begründung

Der Landkreis Pfaffenhofen und der Landkreis Kehlheim sind die alleinigen Gesellschafter der Ilmtalklinik GmbH. Diese hält eine 100% ige Tochtergesellschaft, die Ilmtalklinik Dienstleistungs GmbH. Die Ilmtalklinik Dienstleistungs GmbH ist zu 50% beteiligt an der Hand-in-Hand Verpflegungs-GmbH.

Gesellschaftsrechtlich ist der Geschäftsführer der Ilmtalklinik Dienstleistungs GmbH Gesellschafter der Hand-in-Hand Verpflegungs-GmbH.

Kommunalrechtlich wäre der Landrat Vertreter des Landkreises nach Art. 81 Abs. 1 Satz 1 LKrO in der Gesellschafterversammlung. Im Fall der Hand-in-Hand Verpflegungs-GmbH verzichten jedoch er und die weiteren Stellvertreter auf die Vertretung und schlagen stattdessen Herrn Marco Wödl zur widerruflichen Vertretung vor.


Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses, der stets widerruflichen Bestellung von Herrn Marco Woedl zum Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Hand-in-Hand Verpflegungs-GmbH zuzustimmen.


Frau Gmelch kommt um 16:20 Uhr wieder zur Sitzung.

Beschluss:

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses, der stets widerruflichen Bestellung von Herrn Marco Woedl zum Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Hand-in-Hand Verpflegungs-GmbH zuzustimmen.


Anwesend:                                   54

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                54    

Nein-Stimmen:                              0