Sitzung: 04.04.2011 Kreisausschuss
Sachverhalt/Begründung
Der Landkreis Pfaffenhofen und der Landkreis Kehlheim sind die alleinigen Gesellschafter der Ilmtalklinik GmbH. Diese hält eine 100% ige Tochtergesellschaft, die Ilmtalklinik Dienstleistungs GmbH. Die Ilmtalklinik Dienstleistungs GmbH ist zu 50% beteiligt an der Hand-in-Hand Verpflegungs-GmbH.
Gesellschaftsrechtlich ist der Geschäftsführer der Ilmtalklinik Dienstleistungs GmbH Gesellschafter der Hand-in-Hand Verpflegungs-GmbH.
Kommunalrechtlich wäre der Landrat Vertreter des Landkreises nach Art. 81 Abs. 1 Satz 1 LKrO in der Gesellschafterversammlung. Im Fall der Hand-in-Hand Verpflegungs-GmbH verzichten jedoch er und die weiteren Stellvertreter auf die Vertretung und schlagen stattdessen Herrn Marco Wödl zur widerruflichen Vertretung vor.
Beschluss:
Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, der stets widerruflichen
Bestellung von Herrn Marco Woedl zum Vertreter in der Gesellschafterversammlung
der Hand-in-Hand Verpflegungs-GmbH zuzustimmen.