Sachverhalt/Begründung

 

Der Jugendhilfeausschuss hat sich in der Sitzung vom 20.07.2009 letztmals mit dem Thema Tagespflege nach dem SGB VIII und BayKiBiG befasst. Zwischenzeitlich wurde eine Berechnungsgröße verändert. Außerdem wurden in den Arbeitskreis Jugend beim Bayerischen Landkreistag und Bayerischen Städtetag verschiedene Punkte eingebracht, die verbessert werden sollen (der monatliche Pauschalbetrag wurde auf einen Stundensatz heruntergerechnet und dabei wurden monatlich nur vier Wochen bzw. 160 Stunden berücksichtigt.) Die Berechnungsgröße Basiswert führt immer wieder zu Irritationen, da zunächst ein vorläufiger Basiswert für die Abschlagszahlungen und im Nachhinein ein endgültiger Basiswert für die Abrechnung veröffentlicht wird. Zum anderen sollen durch Änderungen im BayKiBiG auch noch Veränderungen für den Bereich Tagespflege erfolgen.

 

Von Seiten des Bayerischen Landkreistages und des Bayerischen Städtetages wurde eine Überarbeitung der Empfehlungen zugesagt. Das Ergebnis wird jedoch frühestens im Spätfrühjahr oder Frühsommer vorliegen, da die Empfehlungen auch in den zuständigen Gremien der Spitzenverbände abgestimmt werden müssen. Andererseits sollen die Tagesmütter für ihre Arbeit die entsprechende Bezahlung erhalten. Ein weiteres Zuwarten ist nicht mehr zu vertreten.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dass ab 01.03.2011 die Tagespflegesätze entsprechend angehoben werden und zwar die Grundpauschale von 368,00 € auf 390,00 €, das ist eine Steigerung um 5,92 %, und damit erhöht sich der Qualifizierungszuschlag, der 20 % von der Grundpauschale beträgt, von 73,60 € auf 78,00 €. Alle anderen Leistungen bleiben bis auf weiteres gleich. Sobald die neuen Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages und des Bayerischen Städtetages vorliegen sollen diese dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt umgesetzt werden. Dafür erteilt der Jugendhilfeausschuss der Verwaltung den entsprechenden Auftrag.

 

Herr Saam weist darauf hin, dass aufgrund der bisher wenig attraktiven Finanzierung einige Interessentinnen für die Tätigkeit als Tagesmutter wieder abgesprungen sind. Den vorliegenden Beschlussvorschlag erachtet er als sehr hilfreich und notwendig.

 

Von Seiten des Jugendhilfeausschusses bestehen keine weiteren Fragen.

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Anhebung der Grundpauschale für die Tagespflege nach dem SGB VIII und dem BayKiBiG von 368,00 € auf 390,00 €, ab 01.03.2011. Dementsprechend erhöht sich auch der Qualifizierungszuschlag von 73,60 € auf 78,00 €.

 

Sobald die geänderten Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages und des Bayerischen Städtetages vorliegen wird die Verwaltung des Jugendamtes beauftragt, diese Empfehlungen in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

 


Anwesend:                                   10

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                10          

Nein-Stimmen:                              0