Herr Payer informiert den Jugendhilfeausschuss über folgende Themen:

 

Imagekampagne: „Unterstützung, die ankommt“

 

Die bundesweite Kampagne soll von Anfang Mai bis Anfang Juni 2011 laufen. Hierzu sollen entsprechende Plakate an die Kindergärten und Schulen verteilt und verschiedene Beiträge über die Presse (Donaukurier) veröffentlicht werden.

 

 

Kinderschutzgesetz

 

Das neue Bundeskinderschutzgesetz wurde nunmehr nach Anhörung von Fachleuten aus Ländern, Kommunen, Verbänden und der Wissenschaft auf den Weg gebracht. Die Länder werden die entsprechenden Mittel und Recourcen zur Verfügung stellen.

 

Nach Meinung von Herrn Payer soll die Kinderschutzgesetzgebung allmählich zurückgefahren werden. Nach seiner Erfahrung besteht bei Zusammenarbeit zu vieler Spezialisten die Gefahr, dass die Probleme nicht mehr erkannt werden.

 

Mit dem neuen Bundeskinderschutzgesetz soll auch eine umfangreiche Änderung des SGB VIII verbunden werden. Es ist u. a. eine Änderung der Zuständigkeiten nach § 86 SGB VIII beabsichtigt. Nach Meinung von Herrn Payer, stellt dies allerdings keine wahre Problemlösung dar. So soll z. B. künftig bei Feststellung der örtlichen Zuständigkeit nach § 86 SGB VIII auf den Bezug des Kindergeldes abgestimmt werden. Ebenso ist beabsichtigt, § 86 Abs. 6 SGB VIII vollständig zu streichen. Dies hätte zur Folge, dass u. U. auch nach Ablauf von zwei Jahren für Pflegefamilien mit mehreren Pflegekindern verschiede Jugendämter zuständig sein könnten.

 

Änderung Vormundschaftsrecht

 

Aufgrund wiederholter Fälle von Kindesvernachlässigungen soll nach dem Willen der Bundesregierung ein Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts auf den Weg gebracht werden. Danach soll ein vollzeitbeschäftigter Amtsvormund künftig maximal nur noch 50 bzw. 40 Fälle bearbeiten dürfen. Der Vormund soll mindestens einmal monatlich Kontakt mit dem Mündel aufnehmen. Dies würde rein rechnerisch bedeuten, dass im Schnitt täglich zwei Mündel besucht werden müssten. Das Familiengericht muss überwachen, ob diese persönlichen Kontakte auch tatsächlich stattgefunden haben. Damit verbunden würde erneut sehr viel Bürokratie aufgebaut werden. Bis zur Mitte des Jahres 2011 soll das Gesetz verabschiedet werden.

 

 

Herr Landrat Westner bedankt sich bei Herrn Payer für dessen Ausführungen.

 

Von Seiten des Jugendhilfeausschusses bestehen keine weiteren Fragen.