Sachverhalt/Begründung

 

Die Gemeinde Gerolsbach stellte mit Schreiben vom 14.01.2009 den Antrag einen Geh- und Radweg von Gerolsbach über Strobenried bis zur Landkreisgrenze zu erstellen. Der Grunderwerb in der Gemarkung Strobenried wurde im Zuge des Neuordnungsverfahrens Strobenried mit einer vorläufigen Besitzeinweisung gesichert. In der Gemarkung Strobenried hat die Gemeinde Gerolsbach den notwendigen Grund für die Erstellung des Geh- und Radweges erworben.

 

Nachdem die beabsichtigen Tiefbaumaßnahmen Kreisstraße PAF 28 Wolnzach – Niederlauterbach gemeinsam mit dem Markt Wolnzach und der Radweg an der Kreisstraße PAF 4 von Pfaffenhofen nach Tegernbach II. BA  zusammen mit der Stadt Pfaffenhofen wegen stockenden Grunderwerbsverhandlungen 2011 nicht ausgeführt werden können, könnte der Bau des kombinierten Geh- und Radweg zwischen Gerolsbach und Strobenried als Gemeinschaftsmaßnahme mit der Gemeinde Gerolsbach im Jahr 2011 durchgeführt werden. Der Anteil des Landkreises für den Bau des Geh- und Radweges beträgt ohne Planungskosten nach Kostenermittlung des Planungsbüros Wipfler Plan ca. 770.000 €. Ferner hat die Regierung von Oberbayern mit Schreiben vom 24.11.2010 mitgeteilt, dass eine Förderung dieser Maßnahme nach BayGVFG grundsätzlich möglich ist. Es ist deshalb erforderlich, dass der Landkreis Pfaffenhofen der Regierung von Oberbayern mitteilt, ob die Maßnahme im Haushaltsjahr 2011 begonnen werden soll. Gleichzeitig ist die Vorlage des Ausschreibungsergebnisses bis zum 01.05.2011 notwendig.

 

Das Planungsbüro Wipfler Plan wurde bekanntlich bereits mit den Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt.

 

Es wird vorgeschlagen, den Neubau eines Geh- und Radweges zwischen Gerolsbach und Strobenried im Jahr 2011 auszuführen und den Auftrag für die Ingenieurleistungen Phasen 5 bis 9 an das Planungsbüro Wipfler Plan zu erteilen


Beschlussvorschlag:

 

Mit dem Bau eines Geh- und Radweges an der Kreisstraße PAF 8 von Gerolsbach bis Strobenried im Haushaltsjahr 2011 besteht Einverständnis.

Die Vergabe der Ingenieurleistungen Leistungsphasen 5 bis 9 erfolgt an das Planungsbüro Wipfler Plan.

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Beschlussvorschlag:

 

Mit dem Bau eines Geh- und Radweges an der Kreisstraße PAF 8 von Gerolsbach bis Strobenried im Haushaltsjahr 2011 besteht Einverständnis.

Die Vergabe der Ingenieurleistungen Leistungsphasen 5 bis 9 erfolgt an das Planungsbüro Wipfler Plan.

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Anwesend:                                   13

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                13          

Nein-Stimmen:                              0